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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zukunft Spekulationssteuer in Europa


Chewi
06.11.2006, 10:33
Hier ein Thread zur aktuellen Steuersituation

Da sich das Thema Spekulationssteuer weiter zuspitzt, würde ich gerne in Erfahrung bringen wie die Steuerregelung in den angrenzenden Ländern wie Schweiz, Österreich, Italien und Spanien aussieht. Ich denke selbst hier im Board sind doch einige aus der Schweiz und Österreich. Wie sieht dort der Steuersatz im Daytrading aus??

Da es in Deutschland wahrscheinlich grundlegende Änderungen geben wird ab 2008/2009 , die eventuell für Trader sehr schlecht ausfallen würden, wäre eine Auflistung der Steuersätze in anderen ländern hilfreich


Grüße Chewi

Praecutantier
06.11.2006, 10:56
Gibt es hier Trader aus Belgien?

Red Devil
06.11.2006, 11:32
gründen wir halt eine Traderstadt ;)
Ist Liechtenstein und Luxemburg nicht interessant für euch?

:-) schau mal da:
live-in-switzerland.com/d/wohnsitz/eu-programme.html

Mich würde interessieren wie es in der Schweiz aussieht. Wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich:roll: krass! also ösiland ist dann schon mal aus dem rennen 8-)

nein, Spekugewinne in Österreich sind mit dem EInkommenssteuersatz zu besteuern. Also uns gehts hier viel beschissener wie euch

ich dachte 15% abgeltungssteuer im ösiland?

Danke Ford!

Wenn das neue Gesetz erhebliche Nachteile für mich bringt, dann werde ich ein Umzug in ein steuerliches attraktiveres Land machen. Zur Zeit bin ich ja absolut zufrieden mit den Steuersätzen.


Willst Du umziehen?:shock:

In Österreich musst Du - so weit ich weiß - alles, was Du nicht min. 1 Jahr hälst, voll Einkommensversteuern - bis zu 50%:wink:

Off Topic bezüglich Steuer

Da sich das Thema Spekulationssteuer weiter zuspitzt, würde ich gerne in Erfahrung bringen wie die Steuerregelung in den angrenzenden Ländern wie Schweiz, Österreich, Italien und Spanien aussieht. Ich denke selbst hier im Board sind doch einige aus der Schweiz und Österreich. Wie sieht dort der Steuersatz im Daytrading aus??


lichtenstein? keine chance. da lassen sie dich nicht rein. darfst ja nichteinmal da wohnen wenn du da arbeitest. krass der fürst :)

Chewi
06.11.2006, 11:32
:wink:

Grüße !!!!:-D


Vielen Dank für die Info TTN.... Werde mich dann melden wenns so weit istMorgen Chewi,

richtig, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, die Schweiz ist ein föderalistischer Staat wo die einzelnen Kantone (26) eine eigene Steuergesetzgebung haben.

Du betreibst auf jedenfall "Gewerbsmäßigen Wertpapierhandel", versteuerst also über die Einkommenssteuer. (Private Kapitalgewinne sind dagegen steuerfrei, die Vermögenssteuer sollte man aber auch nicht vergessen)

Bei Einkommen > 250k CHF im schlechtesten Fall (also maximal) in einem deutschsprachigen Kanton (Bern) 24,68%. Im besten Fall um die 16% (Kanton fällt mir nicht mehr ein). Gibt darüber hinaus natürlich noch bessere Lösungen in der Schweiz ...

Wir sprechen nochmal darüber wenn du weg willst ;-)

Mich würde interessieren wie es in der Schweiz aussieht. Wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich:roll:

TTN
06.11.2006, 11:33
Uninteressant aufgrund ein paar Schwierigkeiten und Nachteile.

Rest bitte ab jetzt hier rein: http://board.trendinvest.net/showthread.php?t=1296

Ist Liechtenstein und Luxemburg nicht interessant für euch?

LÖCK
06.11.2006, 11:33
schweiz klingt auf jeden fall interessant! und falls die idioten hier wirklich dummheiten bei der gewinnabführung/ verlustverrechnung etc. einführen eine interessante wahl. natürlich auch im sinne der politischen stabilität/ neutralität...

Morgen Chewi,

richtig, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, die Schweiz ist ein föderalistischer Staat wo die einzelnen Kantone (26) eine eigene Steuergesetzgebung haben.

Du betreibst auf jedenfall "Gewerbsmäßigen Wertpapierhandel", versteuerst also über die Einkommenssteuer. (Private Kapitalgewinne sind dagegen steuerfrei, die Vermögenssteuer sollte man aber auch nicht vergessen)

Bei Einkommen > 250k CHF im schlechtesten Fall (also maximal) in einem deutschsprachigen Kanton (Bern) 24,68%. Im besten Fall um die 16% (Kanton fällt mir nicht mehr ein). Gibt darüber hinaus natürlich noch bessere Lösungen in der Schweiz ...

Wir sprechen nochmal darüber wenn du weg willst ;-)

Mich würde interessieren wie es in der Schweiz aussieht. Wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich:roll:

Red Devil
06.11.2006, 11:36
Morgen Chewi,

richtig, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, die Schweiz ist ein föderalistischer Staat wo die einzelnen Kantone (26) eine eigene Steuergesetzgebung haben.

Du betreibst auf jedenfall "Gewerbsmäßigen Wertpapierhandel", versteuerst also über die Einkommenssteuer. (Private Kapitalgewinne sind dagegen steuerfrei, die Vermögenssteuer sollte man aber auch nicht vergessen)

Bei Einkommen > 250k CHF im schlechtesten Fall (also maximal) in einem deutschsprachigen Kanton (Bern) 24,68%. Im besten Fall um die 16% (Kanton fällt mir nicht mehr ein). Gibt darüber hinaus natürlich noch bessere Lösungen in der Schweiz ...

Wir sprechen nochmal darüber wenn du weg willst ;-)

Mich würde interessieren wie es in der Schweiz aussieht. Wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich:roll:

günstig sind vorallem die kantone schwyz und eben zug.

1634
06.11.2006, 11:36
hab grad bei cortal consors spanien angerufen. die meinten das man 18% auf den gewinn zahlt, egal wie lange man hält. verluste werden gegenrechnet. egal ob privat oder daytrader. werde mich aber jetzt noch ma anderweitig erkundigen bzw mir das bestätigen lassen. beim finanzamt wollte man mir keine infos geben, ich sollte vorbeikommen und schlange stehen :oops: nene
und was man nicht vergessen sollte....jeden tag shorts und t-shirt :-D

gründen wir halt eine Traderstadt ;)
Ist Liechtenstein und Luxemburg nicht interessant für euch?

:-) schau mal da:
live-in-switzerland.com/d/wohnsitz/eu-programme.html

Mich würde interessieren wie es in der Schweiz aussieht. Wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich:roll: krass! also ösiland ist dann schon mal aus dem rennen 8-)

nein, Spekugewinne in Österreich sind mit dem EInkommenssteuersatz zu besteuern. Also uns gehts hier viel beschissener wie euch

ich dachte 15% abgeltungssteuer im ösiland?

Danke Ford!

Wenn das neue Gesetz erhebliche Nachteile für mich bringt, dann werde ich ein Umzug in ein steuerliches attraktiveres Land machen. Zur Zeit bin ich ja absolut zufrieden mit den Steuersätzen.


Willst Du umziehen?:shock:

In Österreich musst Du - so weit ich weiß - alles, was Du nicht min. 1 Jahr hälst, voll Einkommensversteuern - bis zu 50%:wink:

Off Topic bezüglich Steuer

Da sich das Thema Spekulationssteuer weiter zuspitzt, würde ich gerne in Erfahrung bringen wie die Steuerregelung in den angrenzenden Ländern wie Schweiz, Österreich, Italien und Spanien aussieht. Ich denke selbst hier im Board sind doch einige aus der Schweiz und Österreich. Wie sieht dort der Steuersatz im Daytrading aus??

Don Tomaso
06.11.2006, 11:37
O.K. dann nochmal hier:

:-) schau mal da:
live-in-switzerland.com/d/wohnsitz/eu-programme.html


Morgen Chewi,

richtig, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, die Schweiz ist ein föderalistischer Staat wo die einzelnen Kantone (26) eine eigene Steuergesetzgebung haben.

Du betreibst auf jedenfall "Gewerbsmäßigen Wertpapierhandel", versteuerst also über die Einkommenssteuer. (Private Kapitalgewinne sind dagegen steuerfrei, die Vermögenssteuer sollte man aber auch nicht vergessen)

Bei Einkommen > 250k CHF im schlechtesten Fall (also maximal) in einem deutschsprachigen Kanton (Bern) 24,68%. Im besten Fall um die 16% (Kanton fällt mir nicht mehr ein). Gibt darüber hinaus natürlich noch bessere Lösungen in der Schweiz ...

Wir sprechen nochmal darüber wenn du weg willst ;-)

Mich würde interessieren wie es in der Schweiz aussieht. Wohl von Kanton zu Kanton unterschiedlich:roll:

Don Tomaso
06.11.2006, 11:43
oder gleich nen Staat (zum selber Steuer eintreiben :lol:)

Barbados und Cayman sind einfach doch zu weit weg :?

aber Spass beiseite,
hier wurde m.E. nach ein wirklich interessantes Thema aufgegriffen,
bin zwar hier in D geboren und aufgewachsen, aber eigentlich sind die Gründe,
die mich hier halten, gar nicht sooo grossartig;
allerdings dachte ich auch bisher, dass es (auch für EU-Bürger) gar nicht so easy ist,
in der Schweiz Papiere zu bekommen >mal schlau machen<

gründen wir halt eine Traderstadt ;)
Ist Liechtenstein und Luxemburg nicht interessant für euch?

borti
06.11.2006, 11:43
Ist das jetzt eigentlich noch so, das als Hauptwohnort jener Ort gilt, in der man mind. die Hälfte derTage eines Jahres verbringt. Dort zahlt man dann auch steuern, oder?
Wie muß man sowas nachweisen? Hat hier schon jemand Erfahrung damit?

borti
06.11.2006, 11:53
Danke TTN
Wie sieht das jetzt mit den Brokern dann aus? Müssen die deutschen Broker die Gewinne auch bei ausländischen Kunden gleich an den Fiskus abgeben?

Don Tomaso
06.11.2006, 11:54
:-) mache mich auf jeden Fall mal schlau

bin aus Bayern - und habe grad mal so knapp über 100 km bis St. Gallen :wink:

@borti:

Genau, 182 Tage, Nachweis durch Miete (inkl. Strom- und Wasserrechnung), Einkäufe etc. alles was im täglichen Leben nachweisbar ist. Bei Verdacht wird sehr genau geprüft.

@Don Tomaso:

Ist nicht einfach, geht aber ;-)

justamoment
06.11.2006, 11:54
worüber macht Ihr Euch eigentlich am meisten Sorgen:

a) über die Höhe des geplanten Abgeltungssteuers(25%) oder
b) über Kapitalverzehr wegen Quelleversteuerung.

würde mich interessieren, da das Problem Spekusteuer mich gerade beschäftigt.

LÖCK
06.11.2006, 11:56
die 25% steuern sind akzeptabel. allerdings gibt es überlegungen die werbungskostenverrechnung (mE rechtlich nicht durchsetzbar) abzuschaffen. das größte problem wäre aber die quellensteuer...

worüber macht Ihr Euch eigentlich am meisten Sorgen:

a) über die Höhe des geplanten Abgeltungssteuers(25%) oder
b) über Kapitalverzehr wegen Quelleversteuerung.

würde mich interessieren, da das Problem Spekusteuer mich gerade beschäftigt.

justamoment
06.11.2006, 12:12
"... die werbungskostenverrechnung (mE rechtlich nicht durchsetzbar) abzuschaffen." Das wäre hammerhart .:roll:

die 25% steuern sind akzeptabel. allerdings gibt es überlegungen die werbungskostenverrechnung (mE rechtlich nicht durchsetzbar) abzuschaffen. das größte problem wäre aber die quellensteuer...

worüber macht Ihr Euch eigentlich am meisten Sorgen:

a) über die Höhe des geplanten Abgeltungssteuers(25%) oder
b) über Kapitalverzehr wegen Quelleversteuerung.

würde mich interessieren, da das Problem Spekusteuer mich gerade beschäftigt.

Goldfinger
06.11.2006, 12:13
Interessiere mich auch sehr für dieses Thema. Würde bei schlechten Vorrausetzungen auch den Schritt ins Ausland wagen. Lese hier also sehr erwartungsvoll mit. 8-)

Winston
06.11.2006, 12:35
Wohl in etwa +30%...



Zur Schweiz ist allgemein noch zu sagen, dass die höheren Lebenshaltungskosten noch berücksichtigt werden müssen.

borti
14.11.2006, 08:51
Einkommenssteuer in Österreich
bis 10.000€ 0%
10.000 bis 25.000€ 23%
25.000 bis 51.000€ 33,5%
darüber 50%

Bsp: 100.000€ zu versteuern
10.000€ davon mit 0%
15.000€ mit 23% 3450€ Steuern
26.000€ mit 33,5% 8710€ Steuern
49.000€ mit 50% 24.500€ Steuern

Gesamt: 100.000€ 36.660€ Steuern Durchschnittsteuersatz 36,6%
bei 200.000€ wäre es dann ein Steuersatz von 43,3%

1634
23.12.2006, 10:43
Neue Details zur Abgeltungsteuer

von Robert Kracht




In genau zwei Jahren halten die Banken erstmals die pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein. Während einige Punkte wie der Satz von 25 Prozent plus Soli und der Wegfall von Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren schon bekannt sind, bastelt eine Arbeitsgruppe fleißig an den Details.


Werbungskosten Die dürfen überhaupt nicht mehr abgesetzt werden und sind mit dem neuen Sparerpauschbetrag von 801 Euro abgegolten. Das gilt auch, wenn Anleger mit geringer Progression auf Antrag die Berechnung über den Steuerbescheid wünschen.

Lebensversicherungen Ab 2005 abgeschlossene Policen werden ebenfalls von der Abgeltung erfasst, bei Laufzeiten über mindestens zwölf Jahre und Bezug ab dem 60. Lebensjahr jedoch nur zur Hälfte. Damit belasten hohe Auszahlungen nicht mehr die Progression der übrigen Einkünfte des Steuerbescheids. Der Verkauf von gebrauchten Verträgen wird mit dem Abgeltungssatz erstmals steuerpflichtig. Für private Rentenversicherungen bleibt der günstige Ertragsanteil.

Kapitaleinnahmen Spekulationserträge mit Wertpapieren, Futures, Zinsen, Dividenden sowie Prämien aus Stillhaltergeschäften werden in einen Topf geworfen - Gewinne und Verluste sind nur untereinander verrechenbar. Ein nicht ausgeglichenes Minus wird für die Folgejahre konserviert. Sämtliche schwarze Zahlen belasten nicht mehr den Tarif der übrigen Einkünfte. Wem die Abgeltung zu teuer ist, lässt die Einnahmen komplett im Rahmen einer Günstiger-Prüfung mit seiner individuellen Progression versteuern.

Kirchensteuer Die fällt noch zusätzlich an, wenn Sparer ihrer Bank nicht den Austritt nachweisen. Sie darf aber nicht mehr als Sonderausgabe abgezogen werden. Zum Ausgleich mindert sich der Abgeltungssatz um knapp ein Prozent.

Veräußerungsgeschäfte Für Immobilienfonds oder Gebäude bleibt es bei der zehnjährigen Spekulationsfrist, sodass hier mit Abwarten weiterhin die Steuerfreiheit erreicht werden kann. Allerdings darf ein Minus aus dem Hausverkauf nicht mehr mit Börsengewinnen verrechnet werden. Der Zehnjahreszeitraum wird auch für sonstige private Gegenstände eingeführt, wenn mit diesen zumindest kurzfristig auch einmal Einkünfte erzielt werden. Das kann beispielsweise auf Kunstsammlungen oder Antiquitäten zutreffen.

Kontrollen Der 2005 eingeführte Kontenabruf soll für steuerliche Auskünfte nur noch möglich sein, soweit sich die Frage auf Bescheide vor 2009 bezieht. Der Zugriff auf Bankverbindungen fällt also nicht weg, da die Suche nach nicht deklarierten Einnahmen noch Jahrzehnte andauern kann. Außerdem dürfen die Sozialbehörden weiterhin einen Kontenabruf starten, auch für künftige Zeiträume. Die Gemeinden sollen über diesen Weg auch für die Gewerbe- und Grundsteuer aktiv werden dürfen.

Chewi
24.01.2007, 08:47
Diese Woche könnte es interessant in Sachen Abgeltungssteuer ab 2009 werden


http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,461327,00.html

Azul Real
24.01.2007, 12:24
ABGELTUNGSTEUER 2009

Wen es trifft und wer verschont wird

manager-magazin.de, 23. Januar 2007, 13:32 Uhr
http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,461327,00.html


Von Kai Lange

Das Finanzministerium wird wahrscheinlich noch in diesem Monat den Gesetzentwurf zur Abgeltungsteuer vorstellen. Welche unterschiedlichen Belastungen auf Aktien, Investmentfonds, Dividenden und Zertifikate zukommen und warum festverzinsliche Papiere attraktiver werden, zeigt folgender Überblick.

Hamburg - Sparer müssen künftig mehr Steuern zahlen - doch wie tief der Fiskus Anlegern tatsächlich in die Tasche greift, darüber werden wenige Formulierungen in dem Gesetzentwurf zur Abgeltungsteuer entscheiden. Noch in dieser Woche werden Details zwischen Bund und Ländern abgestimmt, heißt es in Branchenkreisen. Der Gesetzentwurf soll dann bis zum 1. Februar vom Finanzministerium vorgestellt werden.

Die Eckpunkte sind bekannt. Ab 1. Januar 2009 sollen Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden, Investmentfonds, Zertifikaten oder Gewinne aus Aktienverkäufen mit einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belegt werden. Die Bank überweist die Steuer direkt ans Finanzamt. Die Steuer soll unabhängig von der Haltedauer greifen - damit fällt die bisher geltende Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die länger als ein Jahr gehalten werden. Zur Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu, sodass sich eine Steuerlast von 28,5 Prozent ergibt.


Entscheidend werden wieder einmal einzelne Details sein. Sollten zum Beispiel Fondssparpläne, die vor 2009 begonnen wurden, auch mit ihren künftigen Sparraten von der Abgeltungsteuer ausgenommen werden, würden deutsche Anleger viele Millionen Euro Steuern sparen. Doch bisher ist nur davon die Rede, dass Investitionen bis 31. Dezember 2008 als "Altfälle" behandelt werden und bei längerer Haltedauer steuerfrei bleiben. Auch bei Dividenden, Zertifikaten und Anleihen gibt es deutliche Verschiebungen - zum Teil sogar zum Besseren (siehe Übersicht).

Risiko Quellensteuer

"Die Geldanlage in Aktien und Fonds wird durch den Wegfall der Haltefristen weniger attraktiv", sagt Professor Reinhold Schnabel, Ökonom an der Universität Duisburg-Essen. Ungeförderte Altersvorsorge mit Aktien lohne sich weniger, während Fondssparpläne im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester oder Rürup) noch attraktiver würden.

Ein grundsätzliches Problem der Abgeltungsteuer sieht Schnabel nicht in dem Steuersatz von 25 Prozent, sondern darin, dass sie als Quellensteuer direkt von den Banken an das Finanzamt überwiesen wird: Der Staat macht die Finanzinstitute per Gesetz zu seinen Erfüllungsgehilfen und greift direkt auf die Konten und Depots der Bürger zu.

Es sei "alles andere als gewiss", so Schnabel, dass der Abgeltungsteuersatz auch in 20 Jahren noch "nur" 25 Prozent betragen wird. Sei die direkte Durchgriffsmöglichkeit auf die Ersparnisse der Bürger erst einmal geschaffen, sei es angesichts hoher Defizite ein Leichtes, erneut an der Steuerschraube zu drehen.

Aktien: Ende der Steuerfreiheit

Noch sind Kursgewinne aus Aktien steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr gehalten werden. Diese Steuerfreiheit wird mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent fallen: Von 1000 Euro realisierten Kursgewinnen wird die Bank dann 250 Euro direkt an den Fiskus überweisen.

Abgeltungsteuer: Bedrohlicher als der Steuersatz ist der Zugriff direkt aufs Konto
Die geplante Stichtagsregelung zum 1. Januar 2009 wird drastische Auswirkungen haben - wer bis 31. Dezember 2008 zum Beispiel 10.000 Euro in Aktien investiert und diese zehn Jahre lang hält, kassiert bei einer angenommenen jährlichen Rendite von sieben Prozent knapp 20.000 Euro steuerfrei.

Wer erst ab 2009 mit der gleichen Summe einsteigt, muss auf den Wertzuwachs von 10.000 Euro dagegen 2500 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Noch offen ist, wie Kursverluste mit Gewinnen aus Vorjahren verrechnet werden. Sicher ist dagegen, dass Aktionäre auch bei gezahlten Dividenden künftig mehr Steuern zahlen müssen.

Dividende: Doppelte Steuerlast in Einzelfällen

Schüttet ein Unternehmen 1000 Euro Dividende an den Anleger aus, muss er davon derzeit nur die Hälfte zu seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Grund: Das Unternehmen zahlt die Dividende aus bereits versteuertem Gewinn. Dieses sogenannte Halbeinkünfteverfahren wird mit der Abgeltungsteuer ebenfalls kassiert, sodass von 1000 Euro Dividende 250 Euro Steuer fällig werden.

Für Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent verdoppelt sich damit ab 2009 die Steuerlast auf Dividenden - die 25 Prozent werden auf die gesamte Summe fällig. Für Spitzenverdiener mit 42 Prozent Steuersatz erhöht sich die Belastung durch das pauschale Abgeltungsverfahren dagegen nur geringfügig.

Für die Wirtschaft bringt die Steuerreform dagegen eine Erleichterung, da gleichzeitig die Körperschaftssteuer auf 15 Prozent herabgesetzt und die Gesamtsteuerlast für Unternehmen unter die Marke von 30 Prozent gedrückt werden soll. Ob Unternehmen dies zum Anlass nehmen, künftig höhere Dividenden an den Anleger auszuschütten, ist bislang nur ein frommer Wunsch. Spannend wird die Besteuerung von Dividenden vor allem für Besitzer von Aktienfonds.

Investmentfonds

Aktienfonds, die Erträge wie Dividenden automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollen nach jüngsten Plänen aus Berlin der Besteuerung zunächst entgehen. Erst wenn der Anleger die Fondsanteile verkauft und Gewinne realisiert, werden 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Damit würde die Besteuerung zumindest auf einen späteren Zeitpunkt und auf die Anlegerebene verschoben - eine Besteuerung bereits auf Fondsebene (etwa bei Umschichtungen und Wiederanlage) würde der Fondsindustrie auch die Jahresperformance gründlich verhageln.

Das wichtigste Anliegen der Fondsanbieter ist jedoch weiterhin, dass auch Fondssparpläne, die über das Jahr 2009 hinaus mit Sparraten bedient werden, von der Abgeltungsteuer verschont bleiben: Anderenfalls wäre dies ein schwerer Schlag für die Altersvorsorge mit Aktien und Fonds. Verlierer der Abgeltungsteuer dürften auch ausschüttende Fonds sein.

Ausschüttende Fonds

Investmentfonds, die ihre jährlichen Erträge direkt an die Anleger ausschütten, dürften zu den Verlierern der Abgeltungsteuer gehören. Denn bei ihnen greift die Steuer in Höhe von 25 Prozent zweimal zu: jedes Jahr bei den ausgeschütteten Erträgen und dann noch einmal zu dem Zeitpunkt, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft.

Aus diesem Grund könnten Investmentfonds, die ihre Anleger mit jährlichen Ausschüttungen beglücken, künftig zu einer kleinen Minderheit gehören. Einen Aufschwung durch die neue Abgeltungsteuer dürften dagegen Zinspapiere erleben.



Anleihen, Sparbriefe, Zinspapiere

Festverzinsliche Wertpapiere werden ab 2009 vor allem für Gutverdiener interessanter: Statt des persönlichen Steuersatzes von bis zu 42 Prozent werden auf Zinserträge dann nur noch 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Bei einer zehnjährigen Bundesanleihe zu 3,75 Prozent steigt die Nachsteuerrendite (bei 42 Prozent persönlichem Steuersatz) dadurch von 2,1 auf 2,8 Prozent.

Kritiker befürchten, dass sich noch mehr Bundesbürger aus Aktien verabschieden, wenn risikoarme, festverzinsliche Papiere steuerlich bessergestellt und Risikopapiere wie Aktien belastet werden: Die Volkswirtschaft würde dann weniger durch Eigenkapital und noch stärker durch Fremdkapital finanziert. Zweitens würden die Renditen der Deutschen auf das Ersparte im internationalen Vergleich weiter sinken.

Doch die Langfristrendite am Aktienmarkt sollte trotz der Steuerbelastung auch künftig über der Anleihenrendite liegen – aus diesem Grund dürften Sparer mit einem langen Zeithorizont auch künftig Aktien im Depot halten. Eine der entscheidenden Passagen im Gesetzentwurf zur Abgeltungsteuer wird dagegen das Thema Fondssparpläne behandeln.


Sparpläne

Jung mit den Einzahlungen beginnen, um im Alter zu ernten: Bei langjährigen Aktien- und Fondssparplänen entfaltet die geplante Abgeltungsteuer ihre volle Wucht. Wer zum Beispiel 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von 8 Prozent mit einem Endvermögen von rund 150.000 Euro rechnen – bislang steuerfrei. Zu den Einzahlungen von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu.

Sollte jedoch künftig der Wertzuwachs mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt werden, würde das Durchhaltevermögen des Anlegers mit einem Steuerbescheid in Höhe von rund 32.000 Euro quittiert.

Die Fondslobby verfolgt daher zwei Ziele: Erstens sollen Fondssparpläne, die vor 2009 abgeschlossen werden, auch dann steuerfrei gestellt werden, wenn die Sparraten über den Stichtag hinausreichen. Schließlich haben sich auch Anleger, die vor Januar 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, die Steuerfreiheit für künftige Erträge gesichert.

Zweitens soll der Abgeltungsteuersatz nach Vorbild europäischer Nachbarländer umso stärker sinken, je länger der Anleger spart: Auf diese Weise würde das Altersvorsorgesparen weitgehend von der Steuer geschützt. Ob sich der Gesetzgeber auf diese Forderungen einlässt und langfristig auf viele Millionen Euro Steuereinnahmen verzichtet, ist jedoch ungewiss.

Zertifikate: Abschied vom steuerfreien Zinspapier

Besonders Indexzertifikate auf Dax Chart zeigen, MDax Chart zeigen oder TecDax Chart zeigen waren in der Vergangenheit bei Anlegern sehr beliebt: Sie funktionieren derzeit noch wie ein steuerfreies Zinspapier auf den jeweiligen Index. Da der Dax als Performance-Index berechnet wird und gezahlte Dividenden in die Performance des Index einfließen, können Besitzer von Indexzertifikaten nach einer Haltedauer von einem Jahr sowohl die Kursgewinne als auch die durchschnittliche Dividendenrendite des Index steuerfrei einstreichen. Anleger, die stattdessen einzelne Aktien halten, müssen dagegen die ausgeschüttete Dividende versteuern.

Mit dem Steuercharme der Indexzertifikate wird es ab 2009 vorbei sein, da auch sie unter den Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent fallen. Nach Schätzungen von Branchenkennern werden dann Discount- oder Bonuszertifikate stärker in den Vordergrund rücken, da sie abseits der Steuerdiskussion andere Vorteile bieten wie zum Beispiel einen Risikopuffer beim Discount-Zertifikat.

Seltene Ausnahme: Immobilienfonds und Immobilien

Immobilien sollen laut der Eckpunkte zur Abgeltungsteuer nicht von der neuen Abgabe erfasst werden. Damit dürfte auch der Verkauf offener Immobilienfonds nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei sein.

Immobilien und Immobilienfonds gehören zu den wenigen Ausnahmen im neuen Steuerkonzept und dürften folglich zu den Gewinnern der Steuerreform gehören.

Kapitallebensversicherungen: Comeback möglich

Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen versteuert werden: Das Alterseinkünftegesetz 2005 hatte bis Ende 2004 noch einen Run auf Kapitallebensversicherungen ausgelöst, da sich viele Sparer damit noch die Steuerfreiheit auf ihre künftigen Erträge gesichert haben.

Für seit 2005 abgeschlossene Versicherungsverträge gilt dagegen Steuerpflicht mit bestimmten Ausnahmen: Sofern die Lebensversicherung mindestens zwölf Jahre lang bespart wird und der Versicherte 60 Jahre oder älter ist, muss er nur die Hälfte der Erträge versteuern.

Analog dazu dürfte die Abgeltungsteuer für neu abgeschlossene Lebensversicherungen nur bei der Hälfte der Erträge greifen, wenn die gleichen Bedingungen erfüllt sind. Eine Steuerlast von nur 12,5 Prozent auf die Gesamterträge könnte der Kapitallebensversicherung wie auch der fondsgebundenen Lebensversicherung zu einem Comeback verhelfen.

Riester-Rente, Rürup-Rente: Schutzmantel für Fonds

Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup-Rente) werden zu den Gewinnern der neuen Besteuerung zählen, da sie nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch dafür sind die Einzahlungen steuerfrei.

Ein Sparer, der in einen Riester-Fondssparplan einzahlt, kann in diesem Jahr bis zu 1575 Euro und ab 2008 bis zu 2100 Euro als Altersvorsorgeleistungen von der Steuer absetzen. Zusätzlich schützt er die erworbenen Fondsanteile vor der Abgeltungsteuer. Der Nachteil: Erträge aus einem Riester-Fonds kann man sich frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen, und mindestens 70 Prozent der angesparten Summe muss verrentet, das heißt in monatlichen Rentenzahlungen ausgezahlt werden.

Chewi
25.01.2007, 12:09
Banken werben für Abgeltungsteuer
Verband: Vorteile überwiegen - Steinbrück schafft Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger ab


Aus Sicht der Banken ist die Abgeltungsteuer trotz Abschaffung des Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger "ein Gesamtkunstwerk" so Schaap. Endlich würde die Besteuerung für alle Kapitalerträge vereinheitlicht. Ein weitere Vorteil: Die Kontenabfrage bei den Banken wird es künftig nur noch beim Verdacht auf Sozialbetrug geben. Schaap weist zudem darauf hin, dass es bereits Pläne im Bundesfinanzministerium gegeben habe, die Veräußerungsgewinnbesteuerung mit weiteren Kontrollen zu versehen - weil das Bundesverfassungsgericht die heutigen Kontrollen als zu löchrig kritisiert hat. Aus Sicht der Verfassungsrichter besteht die Gefahr, dass der ehrliche Aktionär heute der Dumme ist.

Die Beamten von Bund und Ländern haben sich zudem zu Gunsten von Daytradern darauf verständigt, dass die Banken künftig auch unterjährig Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften verrechnen, bevor sie die Abgeltungsteuer abführen.

trader-bai
25.01.2007, 12:16
Banken werben für Abgeltungsteuer
Verband: Vorteile überwiegen - Steinbrück schafft Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger ab


Aus Sicht der Banken ist die Abgeltungsteuer trotz Abschaffung des Halbeinkünfteverfahren für Privatanleger "ein Gesamtkunstwerk" so Schaap. Endlich würde die Besteuerung für alle Kapitalerträge vereinheitlicht. Ein weitere Vorteil: Die Kontenabfrage bei den Banken wird es künftig nur noch beim Verdacht auf Sozialbetrug geben. Schaap weist zudem darauf hin, dass es bereits Pläne im Bundesfinanzministerium gegeben habe, die Veräußerungsgewinnbesteuerung mit weiteren Kontrollen zu versehen - weil das Bundesverfassungsgericht die heutigen Kontrollen als zu löchrig kritisiert hat. Aus Sicht der Verfassungsrichter besteht die Gefahr, dass der ehrliche Aktionär heute der Dumme ist.

Die Beamten von Bund und Ländern haben sich zudem zu Gunsten von Daytradern darauf verständigt, dass die Banken künftig auch unterjährig Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften verrechnen, bevor sie die Abgeltungsteuer abführen.

chewi, wo hast du diese info her???

das unterjährige verrechnen von gewinn u verlust war bisher meine grösste sorge bei der sache

Azul Real
12.02.2007, 22:21
HANDELSBLATT, Montag, 12. Februar 2007, 11:14 Uhr
Neue Abgeltungsteuer erleichtert Verrechnung von Spekulationsverlusten

Steuervorteile für Anleger
Von Axel Schrinner

Die ab 2009 von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geplante Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte bringt eine neue, wesentlich günstigere Möglichkeit zur Verrechnung von Veräußerungsverlusten als es das bisherige Recht vorsieht.


Künftig sollen Anleger Zinseinkünfte mit Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren verrechnen können.


DÜSSELDORF. Laut Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform können Anleger künftig Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren mit positiven Zins- und Dividendeneinkünften verrechnen. Auf das Gesamtergebnis wird dann 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Bislang können Verluste aus Börsengeschäften nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden. „Das ist eine echte Verbesserung für die Anleger“, hieß es beim Bankenverband.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, innerhalb denen eine Verlustverrechnung möglich ist, zählen neben Zinsen und Dividenden Erträge und Wertzuwächse aus Investmentfonds oder Finanzinnovationen, Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- oder Terminmarktgeschäften, Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und aus dem Verkauf von gebrauchten Verträgen sowie Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften.
Für mehr Durchblick im Steuerdschungel - Konz Steuertipps

Ziel der Abgeltungsteuer ist es laut Bundesfinanzministerium, Steuerhinterziehung weniger lukrativ machen und im Ausland vermutetes Kapital zurück nach Deutschland zu locken. Heute müssen Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden; Dividenden sind zu Hälfte steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne nur dann, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert wurden.

Steueranwalt Ulrich Derlien von PSP München erläuterte das neue komplizierte Verfahren so: Zunächst behalte die Bank auf die Einkünfte 25 Prozent Steuern ein. Tatsächlich sei dies aber keine definitive Abgeltung- sondern vielmehr eine Quellensteuer. Die Depotbank stelle alle Kapitaleinkünfte in einen Topf und saldiere die verschiedenen Positionen: Verkauft also ein Anleger am Jahresanfang eine Aktie mit 1 000 Euro Verlust und beziehe am Jahresende 1 000 Euro Zinsen aus einer Anleihe, bekommt er die Zinsen steuerfrei ausgezahlt.


Komplizierter werde es, wenn ein Anleger sein Aktiendepot bei der einen und sein Anleihendepot bei einer anderen Bank führe, so Derlien weiter. Dann habe er entweder die Möglichkeit, den Veräußerungsverlust bei der ersten Bank ins kommende Jahr vorzutragen oder er bekomme eine Bescheinigung über die Verluste und könne sich die zu viel gezahlte Steuer im Zuge der Steuerveranlagung vom Finanzamt wiederholen.

Damit würden nicht nur jene geringverdienenden Anleger in die Steuerveranlagung gedrängt, deren Steuerbelastung unter 25 Prozent liege, sondern auch solche, die Depots bei mehreren Banken unterhielten und wenigstens bei einer Bank Verluste auf Kapitalvermögen in einem Jahr gemacht hätten.

Für Anleger, die sich beim letzten Börsencrash die Finger verbrannt haben, sieht der Gesetzentwurf noch ein Sahnehäubchen vor. Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten nach bisherigem Recht sitzen, können diese bis Ende 2013 im Rahmen des neuen Rechts verrechnen lassen. Anleger, die noch auf Spekulationsverlusten sitzen, können ihre Verluste dann also gegen ihre Zinseinkünfte aufrechnen.

actr
15.02.2007, 10:17
STEUERSCHLUPFLOCH


Der große Clou

Von Karsten Stumm


Deutsche Millionenanleger haben ab heute die Chance, dem Fiskus in Deutschland ein kräftiges Schnippchen zu schlagen. Die Regierung in Luxemburg macht's möglich - mit einer Gesetzesänderung für Investmentfonds. Die ersten Banken hierzulande stehen schon parat, um dem Geldadel den Weg nach Luxemburg zu ebnen.


Düsseldorf - Das ist eine schlechte Woche für Deutschlands Steuerbehörden. Luxemburgs Regierung um Premierminister Jean-Claude Juncker hat mit einer kleinen Änderung der dortigen Finanzgesetze ein gewaltiges Steuerschlupfloch in Deutschland geschaffen.




Junckers Beamte haben das sogenannte Spezialfonds-Gesetz überarbeitet, das von 1991 an exklusiv für professionelle Fondsanleger günstige Anlagemöglichkeiten vorsah - bis vorgestern. Seitdem haben auch Privatinvestoren die Möglichkeit, von jenen attraktiven Steuervorteilen der Großanleger zu profitieren. Welche das sind, haben die Experten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers bereits im Dezember vergangenen Jahres einem erlauchten Zuhörerkreis bei einem "Executive Lunch" präsentiert.

Ab sofort kann jedermann in Luxemburg seinen persönlichen Investmentfonds betreiben; das Gesetz über Spezialfonds, das manager-magazin.de vorliegt, sieht ausdrücklich vor, dass selbst Ein-Anleger-Fonds zulässig sind. Und das macht sich in barer Münze bemerkbar.



Wer seine Wertpapiergeschäfte ab jetzt nicht mehr über sein privates Depotkonto abwickelt, sondern über seinen Luxemburger Investmentfonds, spart schließlich jede Menge Steuern. Denn alle zwischenzeitlich auflaufenden Gewinne aus dem Wertpapierkauf und -verkauf bleiben für solche Fondsanleger lange Zeit steuerfrei.

Das ist ein gewaltiger Renditevorteil. Denn während alle Anleger in Deutschland ab Januar 2009 von jedem realisierten Gewinn ihrer Aktien-, Fonds- oder Zertifikategeschäfte stolze 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen müssen, behalten Luxemburger Privatfondsinvestoren den gesamten Ertrag für sich - bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Erträge aus ihrem Fonds auf ihr Girokonto in Deutschland überweisen.


Gewinne steuerfrei reinvestieren


In diesem Moment langt zwar auch die Staatskasse hierzulande zu und die Abgeltungsteuer wird für Luxemburger Fondsfüchse ebenfalls fällig. Aber der deutsche Fiskus kann den Investoren selbst dann den wichtigsten Investmentvorteil nicht mehr streitig machen.



Da alle zwischenzeitlich aufgelaufenen Gewinne im Fonds steuerfrei geblieben sind, haben die Privatfondsinvestoren ihr Bares komplett reinvestieren können. Somit übersteigt ihr Investmentvermögen das der deutschen Steuerpflichtigen immer mehr, Jahr für Jahr, mit jedem erfolgreichen Wertpapiergeschäft, selbst wenn die einzelnen Finanzgeschäfte an sich nicht besser als die der braven Steuerzahler gelaufen sind.

"Die Abgeltungsteuer, wie sie das Bundesfinanzministerium durchsetzt, wird hierzulande zwar wohl nicht wie gewollt zu einer durchgängigen Steuervereinfachung führen", sagt Andreas Fink zu manager-magazin.de, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management. "Aber die nebenbei entstehenden Nachteile gegenüber manchen Steuervorschriften in unseren Nachbarländern werden sicher zur Steuerflucht reizen."

Einige deutsche Banken stehen nach Informationen von manager-magazin.de tatsächlich schon parat, um ihren Kunden den Weg nach Luxemburg zu ebnen: Pressemitteilungen werden vorbereitet, die Reklame der Edelhäuser läuft an, Hochglanz-Werbebroschüren gehen in den Druck.



Einen weiteren Steuertrick der Luxemburg-Investments wollen die Banker dabei besonders weit vorne in ihren Heftchen nennen.

Anleger mit eigenem Fonds in Luxemburg dürfen selbst bestimmen, wann die Fondserträge auf das eigene Girokonto fließen sollen. Wer als Selbstständiger beispielsweise weiß, dass er im kommenden Jahr einen deutlich niedrigeren Einkommensteuersatz haben wird, weil die Geschäfte gerade nicht so gut laufen, überweist sich die Fondsgewinne genau zu diesem Zeitpunkt. Dann nutzt er die eigene Niedrigsteuerphase geschickt aus, um seine exklusiven Fondsgewinne so vollständig wie möglich nach Deutschland zu bugsieren.


Geschlossene Gesellschaft

Doch auch für Angestellte mit stetig hohen Einkommensteuersätzen lohnt die Sache nach Meinung von Finanzexperten. Sie sollten ihre Fondserträge am besten viele Jahre gar nicht anrühren, raten die Steuerfachleute, sondern erst im eigenen Ruhestandsalter darauf zurückgreifen. Weil dann viele Bundesbürger weniger Geld verdienten als während ihres Berufslebens, könnten sie sich dann ebenfalls eine Phase niedriger Einkommensteuersätze zunutze machen.



Finanzexperten rechnen schon jetzt mit blendenden Geschäften des Luxemburger Staates. Denn die neue Steuerregel tritt genau zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem in Deutschland heiß über die zusätzlichen Steuerbelastungen für Sparer diskutiert wird, etwa durch die Abgeltungsteuer oder die Halbierung des Sparerfreibetrags. Die Änderung der Spezialfondsregeln könnte den Luxemburgern deshalb einen kleinen Wirtschaftsschub liefern.

Schon heute verfügen die Luxemburger Spezialfonds nach Angaben der Finanzkommission CSSF des Nachbarlandes über ein Nettovermögen von mehr als 70 Milliarden Euro. Alle Finanzdienstleistungsgeschäfte zusammengerechnet tragen bereits jetzt zu gut 10 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt Luxemburgs bei.



Das neue Steuerschlupfloch des Nachbarlandes hat allerdings einen Haken: Es dürfen nur wohlhabende Investoren nutzen. Die Mindestanlagesumme für einen Luxemburger Privatfonds beträgt 1,25 Millionen Euro. Davon müssen 125.000 Euro sofort angezahlt werden, der Rest ist binnen zwölf Monaten fällig. Die meisten deutschen Sparer werden deshalb von dem Steuerschlupfloch ausgesperrt bleiben.

Unter ihnen sind wahrscheinlich viele, die auch unter der Halbierung des Steuerfreibetrags hierzulande leiden werden

Azul Real
14.03.2007, 20:24
Mittwoch, 14. März 2007, 19:45 Uhr
Experten erwarten Verschiebungen in Asset-Klassen

Abgeltungsteuer trifft vor allem Kleinanleger
Von Patrick Mönnighoff

Ab Ende des kommenden Jahres wird die Geldanlage für deutsche Investoren vermutlich teurer. Denn im Zuge der Unternehmenssteuerreform ist auch die Einführung einer Abgeltungsteuer geplant. Demnach sollen Privatanleger in Zukunft 25 Prozent ihrer Kapitaleinkünfte direkt an den Fiskus zahlen.



DÜSSELDORF. Obwohl der Bundestag dem Entwurf in wenigen Tagen noch zustimmen muss, sollten Investoren allmählich handeln. Nur wer sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellt, kann die Folgen abmildern. Laut dem aktuellen Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform soll die Abgeltungsteuer schon Anfang 2009 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anleger ein Viertel ihrer Einkünfte aus Steuern, Dividenden und Kursgewinnen an den Staat abführen.

Im Gegensatz zur normalen Einkommensteuer gilt dieser Steuersatz grundsätzlich für alle Investoren – unabhängig von der Höhe ihrer erzielten Einnahmen. Lediglich Geringverdiener, deren Steuersatz unterhalb der 25-Prozent-Grenze liegt, können am Jahresende einen Ausgleich einfordern.

Stimmt der Bundestag dem Entwurf zu, bleiben Kursgewinne mit Aktien, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft werden, auch später von der Abgeltungsteuer befreit. Erwirbt der Anleger Ende Dezember 2008 noch neue Aktien, kann er diese auch Jahre später verkaufen, ohne dafür die neue 25-prozentige Abgabe zahlen zu müssen. Diese Regel gilt auch, falls die Wertpapiere inzwischen weitervererbt wurden. Für Investoren ist das eine gute Nachricht. Immerhin wurde noch wenige Wochen vor dem letzten Referentenentwurf darüber diskutiert, den Stichtag um ein Jahr vorzuverlegen.

Obwohl Anlegern somit noch etwas Zeit bleibt, sollten sie bald handeln. Nur wer sein Depot rechtzeitig umstellt, kann die zusätzliche Belastung begrenzen. Schließlich trifft die Abgeltungsteuer längst nicht jede Anlageform in gleichem Maße. Die Reform erhöht zwar insgesamt die Steuerlast, bei einigen Kapitalanlagen schlagen die negativen Effekte aber weniger kräftig durch. So profitieren im Vergleich zu anderen Anlagearten festverzinsliche Wertpapiere durch die steuerliche Obergrenze von 25 Prozent.

Bei Immobilien bleiben Wertsteigerungen außerhalb der weiter bestehenden zehnjährigen Haltefrist von der Steuer befreit. Und auch die zuletzt fast vergessenen Lebensversicherungen werden angesichts geplanter spezieller Vergünstigungen wieder interessant.

Weniger gut ist allerdings die Perspektive für Aktien und die meisten Zertifikate – mit Ausnahme der Garantieprodukte. Denn mit Einführung der Abgeltungsteuer wird auch das Halbeinkünfteverfahren (HEV), nach dem bisher nur 50 Prozent der erhaltenen Dividenden der Besteuerung unterliegen, abgeschafft. Die bisher gültige Spekulationsfrist von einem Jahr, nach der die Kursgewinne steuerfrei sind, soll ebenfalls 2009 gestrichen werden. „Eine Verschiebung der Gelder zwischen den einzelnen Anlageklassen ist daher durchaus denkbar“, sagt Thomas Elser, Steuerberater bei Linklaters in München.
Zudem wird dem Steuerpflichtigen künftig nur noch ein einheitlicher Sparerpauschbetrag von insgesamt 801 Euro angerechnet. Werbungskosten, die diesen Betrag übersteigen, können nicht mehr abgezogen werden. Insgesamt trifft die Reform daher vor allem Anleger mit niedrigeren Einkommen.

Azul Real
14.03.2007, 20:57
Kabinett winkt Steuerreform durch
von Kai Beller (Berlin)
Mit der Verabschiedung im Bundeskabinett hat die Reform der Unternehmenssteuern die nächste Hürde genommen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will den Gesetzentwurf trotz der zum Teil massiven Kritik nicht mehr ändern. Nachbesserungen im Detail wird es aber geben.

"Das Kabinett hat ein sehr wichtiges Vorhaben auf den Weg gebracht", sagte Steinbrück am Mittwoch in Berlin. Die Reform sei eine rentable Zukunftsinvestition für Deutschland. Die Steuerlast der Kapitalgesellschaften werde auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesenkt, was Investitionen und Beschäftigung ins Land holen werde. Zudem werde der Abfluss der Steuerbasis ins Ausland gestoppt.

Anfang 2008 soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften um rund neun Prozentpunkte auf knapp 30 Prozent sinken. In vergleichbarer Höhe sollen auch Personengesellschaften besteuert werden. Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer wird die Besteuerung privater Kapitalerträge vereinheitlicht: Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften werden ab Anfang 2009 pauschal mit 25 Prozent besteuert.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte am Dienstag Verbesserungen, um Nachteile für die Forschung in Deutschland zu vermeiden. Auch die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft, die SPD-Linke und der DGB verlangten Korrekturen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) bemängelte Nachteile für Teile des Mittelstands durch die Reform und gab diese Kritik bei der Kabinettsentscheidung zu Protokoll.



Steinbrück bedankte sich bei Glos trotzdem für die "beispielhafte Zusammenarbeit". Er sprach von konstruierten Erregungszuständen. Die von Glos beklagten Nachteile für den Mittelstand sieht er nicht. "Es gibt keinen Grund, irgendeine Mittelstandslücke anzunehmen", sagte Steinbrück. Auch mit Merkel gebe es keine Unstimmigkeiten. Im Kabinett habe er viel Unterstützung erfahren, auch von der Kanzlerin, sagte Steinbrück.

Die Kritiker in der SPD will der Finanzminister mit Argumenten überzeugen. Die Reform liege im "ursozialdemokratischem Interesse", weil Gewinne wieder in Deutschland versteuert würden. Vor allem linke Sozialdemokraten halten die Entlastung der Unternehmen für zu hoch. Steinbrück wies den Vorwurf zurück, dass es sich dabei um milliardenteure Unternehmensgeschenke handele. Auf mittlere Sicht werde es mehr Steuereinnahmen geben als vorher.


"Im Kern wird diese Steuerreform vor der Sommerpause eine Mehrheit finden", sagte Steinbrück. "Vielleicht wird an der ein oder anderen Schraube nachgesteuert." Damit spielte der Minister vor allem auf die umstrittenen Regelungen für Funktionsverlagerungen an. Der Minister deutete an, dass die Besteuerung bestimmter Lizenzgebühren noch geändert werden könne, um den Forschungsstandort Deutschland nicht zu gefährden. Vorgesehen ist, Firmen schärfer zu besteuern, die Betriebsteile, Patente oder Lizenzen ins Ausland verlagern.

FTD.de, 15:47 Uhr
© 2007 Financial Times Deutschland

Chewi
19.03.2007, 15:02
Ja habe ich auch gefunden!

Für hauptberufliche Trader gibt es auch hier Steuern die in den günstgsten Kantons wol um 20% betragen sollen.
Ähm das hatten wir doch schonmal ...

Für dich untinteressant Chewi, du wärst dort gewerblicher Effektenhändler ....

Würde mich auch interessieren :roll:

bitte an mich auch

PN..in 3min

Kann das mal jemand hier aus der Schweiz mal kommentieren

Stimmt es, dass es in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer gibt?

In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer, außer für Personen, zu deren Beruf das Kaufen und Verkaufen bestimmter Vermögenswerte (z. B. Aktien) gehört, und für Immobilien in der Schweiz.
Ein interessantes Beispiel ist ein britischer Unternehmer, der seine Firma verkauft. Wenn er zur Zeit des Verkaufs Einwohner der Schweiz ist, kann es normalerweise so geregelt werden, dass weder in der Schweiz noch in Großbritannien eine Kapitalertragsteuer auf den Erlös aus dem Verkauf der Firma entrichtet zu werden braucht

Quelle: http://switzerland.isyours.com/d/index.html

Yabs
19.03.2007, 15:02
daytrader zahlen in der CH auch ganz normal Kapitalgewinnsteuer

http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_30770.html



Das wäre auch eine Möglichkeit...

Könnt Ihr es nicht einfach hier veröffentlichen?

vendetta
19.03.2007, 15:06
"Die Regelung, dass man auf Kapitalgewinne keine Einkommenssteuern bezahlen muss, gilt nur für Laien, nicht aber für Börsenprofis. Die Frage ist aber, wer als Börsenprofi gilt. Beim Bund und vielen Kantonen fällt unter diese Kategorie:

* wer als Wertschriftenhändler auftritt

* häufige und grosse Börsengeschäfte tätigt, beim Anlegen spezifische Berufskenntnisse einsetzt

* Börsengewinne sofort neu anlegt oder Börsengeschäfte auf Kredit oder fremde Rechnung macht "

Quelle: http://de.bluewin.ch/news/dossier/index.php/wirtschaft/steuern/8023/Vermoegensertraege_sind_nicht_gleich_Vermoegensert raege/


daytrader zahlen in der CH auch ganz normal Kapitalgewinnsteuer

http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_30770.html



Das wäre auch eine Möglichkeit...

Könnt Ihr es nicht einfach hier veröffentlichen?

Yabs
19.03.2007, 15:06
http://www.steueramt.zh.ch/html/erlasse_merkblaetter/w_wertschriftenhandel.htm

daytrader zahlen in der CH auch ganz normal Kapitalgewinnsteuer

http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnungswesen/steuern/praxistipp_30770.html



Das wäre auch eine Möglichkeit...

Könnt Ihr es nicht einfach hier veröffentlichen?

Yabs
19.03.2007, 15:08
es geht auch unter 20% ;-)

Ja habe ich auch gefunden!

Für hauptberufliche Trader gibt es auch hier Steuern die in den günstgsten Kantons wol um 20% betragen sollen.
Ähm das hatten wir doch schonmal ...

Für dich untinteressant Chewi, du wärst dort gewerblicher Effektenhändler ....

Würde mich auch interessieren :roll:

bitte an mich auch

PN..in 3min

Kann das mal jemand hier aus der Schweiz mal kommentieren

Stimmt es, dass es in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer gibt?

In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer, außer für Personen, zu deren Beruf das Kaufen und Verkaufen bestimmter Vermögenswerte (z. B. Aktien) gehört, und für Immobilien in der Schweiz.
Ein interessantes Beispiel ist ein britischer Unternehmer, der seine Firma verkauft. Wenn er zur Zeit des Verkaufs Einwohner der Schweiz ist, kann es normalerweise so geregelt werden, dass weder in der Schweiz noch in Großbritannien eine Kapitalertragsteuer auf den Erlös aus dem Verkauf der Firma entrichtet zu werden braucht

Quelle: http://switzerland.isyours.com/d/index.html

mac99
19.03.2007, 18:41
In welchem Kanton ?

20% wäre für mich kein Thema, um den großen Umzug zu starten...

es geht auch unter 20% ;-)

Ja habe ich auch gefunden!

Für hauptberufliche Trader gibt es auch hier Steuern die in den günstgsten Kantons wol um 20% betragen sollen.
Ähm das hatten wir doch schonmal ...

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Stimmt es, dass es in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer gibt?

In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer, außer für Personen, zu deren Beruf das Kaufen und Verkaufen bestimmter Vermögenswerte (z. B. Aktien) gehört, und für Immobilien in der Schweiz.
Ein interessantes Beispiel ist ein britischer Unternehmer, der seine Firma verkauft. Wenn er zur Zeit des Verkaufs Einwohner der Schweiz ist, kann es normalerweise so geregelt werden, dass weder in der Schweiz noch in Großbritannien eine Kapitalertragsteuer auf den Erlös aus dem Verkauf der Firma entrichtet zu werden braucht

Quelle: http://switzerland.isyours.com/d/index.html

Great Gatsby
19.03.2007, 19:34
Einerseits geht es um den Kanton, anderseits um den Wohnort, weil ihr in der Schweiz Gemeinde- und Kantonssteuern bezahlen müsst.

Grundsätzlich sind die Kantone Zug, Schwyz und - neu - Obwalden (in der deutschsprachigen Schweiz) interessant. In der Schweiz ist nämlich vor einigen Monaten ein kantonaler Steuerwettbewerb entbrannt. Jetzt versuchen wir uns kantonal die guten Steuerzahler zu klauen...

Logisch, dass die steuerlich interessanten Kantone bei den Lebenskosten eher teurer sind. So kriegt ihr z. B. in der Stadt Zug unter CHF 4000.-- kaum mehr eine Wohnung.

Also, wie immer machts der Mix. Folgendes Vorgehen würde ich planen:

1. Günstige Kantone ausfindig machen
2. Günstige Gemeinde innerhalb des gewünschten Kantons ausfindig machen
3. Abklären wie hoch z. B. die durchschnittlichen Mieten im Ort sind
4. Hoffen, dass euch im Ort nicht das Gesicht einschläft (bzw. Distanzen zu den Städten checken)


Cheers
In welchem Kanton ?

20% wäre für mich kein Thema, um den großen Umzug zu starten...

es geht auch unter 20% ;-)

Ja habe ich auch gefunden!

Für hauptberufliche Trader gibt es auch hier Steuern die in den günstgsten Kantons wol um 20% betragen sollen.
Ähm das hatten wir doch schonmal ...

Für dich untinteressant Chewi, du wärst dort gewerblicher Effektenhändler ....

Würde mich auch interessieren :roll:

bitte an mich auch

PN..in 3min

Kann das mal jemand hier aus der Schweiz mal kommentieren

Stimmt es, dass es in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer gibt?

In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer, außer für Personen, zu deren Beruf das Kaufen und Verkaufen bestimmter Vermögenswerte (z. B. Aktien) gehört, und für Immobilien in der Schweiz.
Ein interessantes Beispiel ist ein britischer Unternehmer, der seine Firma verkauft. Wenn er zur Zeit des Verkaufs Einwohner der Schweiz ist, kann es normalerweise so geregelt werden, dass weder in der Schweiz noch in Großbritannien eine Kapitalertragsteuer auf den Erlös aus dem Verkauf der Firma entrichtet zu werden braucht

Quelle: http://switzerland.isyours.com/d/index.html

Don Tomaso
02.04.2007, 08:37
02.04.2007 (08:27)
KPMG - Niedrige Schweizer Steuern sind Marketing-Instrument
Zürich, 30. Mär (Reuters) - Der Ruf der Schweiz als Steuerparadies ist nach Ansicht der Wirtschaftsprüfer von KPMG nicht mehr gerechtfertigt, aber wichtig um internationale Konzerne ins Land zulocken.

"Die Schweiz braucht das Label eines attraktiven Steuerstandorts", sagte KPMG-Steuerexperte Andreas Müller am Freitag bei der Vorstellung einer Studie zum Steuerstreit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. Dank dieses Rufs komme die Schweiz bei der Standortsuche von internationalen Konzernen überhaupt erst in die engere Auswahl, auch wenn die letztendlich zu berappenden Steuern häufig gar nicht so niedrig seien.

Auf jeden Fall sind die Sätze aber niedriger als in Deutschland. Mit einem Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften von 38,3 Prozent trägt der nördliche Nachbar in Europa die rote Laterne, während die Schweiz mit 21,3 Prozent im oberen Mittelfeld rangiert.

Aber das ist einigen Schweizer Kantonen nicht genug. Sie schicken sich an, Steuer-Preisbrechern wie Zypern und Irland mit Sätzen von zehn beziehungsweise 12,5 Prozent Konkurrenz zu machen. So besteuert der Kanton Obwalden Firmen mit 13,1 Prozent und Schwyz berechnet 15,6 Prozent.

Im Wettbewerb mit europäischen Niedrig-Steuerländern könne die Schweiz aber mit ganz anderen andern Vorteilen punkten.
Einer KPMG-Studie zufolge, bei der die Wirtschaftsförderungsstellen der Kantone befragte wurden, rangiert bei der Standortwahl für Firmen die Kontinuität der Steuerpolitik an erste Stelle. Auf den weiteren Plätzen folgen Rechtssicherheit, schnell agierende Behörden oder eine Auswahl an mehrsprachigen Arbeitskräften.

Die Steuerpolitik der Kantone stösst bei der EU auf heftige Kritik. Aus Brüsseler Sicht sind die Steuerregelungen mancher Kantone illegal - vor allem, dass Unternehmen in der Schweiz auf Gewinne aus EU-Staaten weniger Steuern zahlen müssen als auf Gewinne aus der Schweiz.

Die Eidgenossenschaft hatte die Vorwürfe mit der Begründung zurückgewiesen, dass es keine Vereinbarung über Unternehmenssteuern zwischen den Ländern gebe und insofern auch nicht gegen Verträge verstossen werden könne.

Azul Real
07.05.2007, 15:19
Bernhardt: Abgeltungsteuer stärkt Finanzplatz Deutschland:lol:

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss
des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines
Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 zum Teilbereich Abgeltungsteuer
erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Otto Bernhardt MdB:

In der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestags ist von zahlreichen Fachleuten aus der
Wirtschaft und Wissenschaft die Notwendigkeit der Einführung einer
Abgeltungsteuer eindrucksvoll bestätigt worden. Dem Beispiel vieler
anderer europäischer Staaten folgend sollen ab dem 1. Januar 2009
auch in Deutschland Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus
Kapitalanlagen einer Abgeltungsteuer unterliegen. Mit einem
Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent werden wir im europäischen
Vergleich wettbewerbsfähig sein.

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes
Deutschland. Im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer werden viele
Kontroll- und Meldepflichten entfallen. Insbesondere das sog.
Kontenabrufverfahren der Finanzämter wird erheblich eingeschränkt.
Folge wird sein, dass mehr Kapital in Deutschland verbleibt und
bereits verlagertes Kapital wieder zurück nach Deutschland kommt.

Ein für die Union besonders wichtiger Punkt ist, dass es auch ein
Veranlagungswahlrecht geben wird. Jeder kann sich also mit seinem
persönlichen Steuersatz veranlagen lassen. Steuerpflichtige, deren
persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge
weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des
Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur
Anwendung kommt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle

Don Tomaso
07.05.2007, 18:15
Finanzhof-Präsident beklagt Missachtung von Steuerurteilen

Berlin, 07. Mai (Reuters) - Der Präsident des Bundesfinanzhofes (BFH), Wolfgang Spindler, hat die Missachtung von Steuerurteilen durch die Finanzverwaltung kritisiert. Die Finanzbehörden könnten Nichtanwendungserlasse verfügen oder die Umsetzung der Urteile des obersten Finanzgerichts verzögern.
Dies sei verfassungsrechtlich äußerst problematisch, sagte Spindler in einem Interview mit der Börsen-Zeitung (Dienstagausgabe). "Zudem führt ein solches Vorgehen des Fiskus bei den Bürgern zu Unzufriedenheit mit dem System."

Der BFH-Präsident bemängelte außerdem, dass viele Steuergesetze zu kompliziert seien. Der Bürger könne aus den Normen seine Steuerlast nicht selbst herauslesen, wie es das Grundgesetz vorsehe. Dies liege daran, dass der Gesetzgeber mit Steuern häufig Wirtschafts- und Sozialpolitik betrieben habe und außerdem versuche, jedem Einzelfall gerecht zu werden. "Wenn man mehr mit Pauschalen und Typisierungen arbeiten würde, wäre alles viel einfacher."

KingC
08.05.2007, 14:14
Find`s auch blöd. Eine Pauschale um 20% sollte doch eigentlich reichen. Das wäre im europäischen Ländervergleich um einiges angemessener (ich glaube in Spanien liegt der Wert bei 18%).

Ich frag mich was das soll!? Erstens, schwimmt der Staat in Geld dank MwSt Erhöhung, zweitens werden dadurch die Aktien unaktraktiv, somit ziehen die Leute ihr Geld aus dem Markt raus....wie kann man soetwas nur wollen???
Yeppp damit muss man leben aber eine Erhöhung sieht ja keiner gern


4% mehr steuer & die werbungskosten bei 801€ pauschal! mich kotzt der kack schon an... :twisted:

Ein kleiner Lichtblick bleibt:
- Verlustvorträge falls man welche hat konnen dagegengesetzt werden
- Falls man einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat kann sich am Jahresende die zuviel gezahlte steuer zurückgeholt werden.

Für uns Daytrader ändert sich also nicht viel...
ABGELTUNGSTEUER :puke_left: :puke_left: :puke_left:

Härter als befürchtet

Von Kai Lange

Ende Mai wird der Bundestag mit der Reform der Unternehmensteuer auch die Abgeltungsteuer beschließen. Bleibt es bei dem Gesetzentwurf, werden Anleger noch stärker zur Kasse gebeten als angenommen. Die Fondslobby versucht, die größten Härten für Vorsorge- und Fondssparer abzumildern - mit geringer Erfolgschance.

Berlin/Hamburg - Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags am Montag fielen viele freundliche Worte. Dass Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne ab Januar 2009 einheitlich und pauschal besteuert werden sollen, wird vom Bankenverband wie auch von den Verbänden der Industrie begrüßt.

Im unüberschaubaren Gestrüpp des deutschen Steuerrechts bedeutet solch ein Systemwechsel eine deutliche Vereinfachung. Außerdem haben viele Nachbarn in der EU bereits gute Erfahrungen mit einer pauschalen Abgeltungsteuer gesammelt.

Eine einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkünften war in Deutschland ohnehin nur eine Frage der Zeit. Der Bundesfinanzhof hatte mehrfach angemahnt, dass sich bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen etwas ändern muss, da bislang meist nur die Steuerehrlichen zur Kasse gebeten wurden. Mit der Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne auf Aktien, die länger als ein Jahr gehalten werden, nimmt Deutschland gemeinsam mit einer Handvoll weiterer EU-Staaten ohnehin eine Sonderrolle ein.

Die Tücken im Gesetzentwurf

Damit soll ab Januar 2009 Schluss sein. Von 1000 Euro Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen überweist die Bank dann 250 Euro direkt an den Fiskus - unabhängig davon, wie lange die Papiere gehalten wurden. Zum Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu, sodass sich eine Gesamtbelastung von 28,5 Prozent ergibt. Mit dieser Besteuerung, die direkt an der Quelle fällig wird, soll die Steuerschuld "abgegolten" sein.

Allein: Mit einem Steuersatz von 25 Prozent, der auch für langfristige Kursgewinne fällig werden soll, wandelt sich Deutschland im europäischen Vergleich wieder zu einem Hochsteuerland. Während die Reform der Unternehmensteuer das Ziel verfolgt, durch Senkung des Körperschaftsteuersatzes wieder Unternehmen ins Land zu locken, droht die geplante Abgeltungsteuer viele Sparer aus dem Aktienmarkt zu vertreiben. Er befürchte "Ausweichtendenzen ins Ausland", sagte Heinz-Udo Schaap, Geschäftsführer des Bankenverbandes, gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses.

KingC
08.05.2007, 14:34
Ja, wie soll denn sonst mit Verlusten gegen gerechnet werden...?
also zum Jahresende, der Überschuss ?? sofern einer da ist
das wird gesammelt abgeführt...

Wenn von den Gewinnen 1/4 sofort ans Finanzamt geht und die realisierten Verluste erst im Kalenderjahr darauf gegengrechnet werden können; haben wir zwar Ende Januar jede Menge "Guthaben" beim Finanzamt, aber kein Geld mehr um traden zu können #-o #-o
Ich frag mich was das soll!? Erstens, schwimmt der Staat in Geld dank MwSt Erhöhung, zweitens werden dadurch die Aktien unaktraktiv, somit ziehen die Leute ihr Geld aus dem Markt raus....wie kann man soetwas nur wollen???
Yeppp damit muss man leben aber eine Erhöhung sieht ja keiner gern


4% mehr steuer & die werbungskosten bei 801€ pauschal! mich kotzt der kack schon an... :twisted:

Ein kleiner Lichtblick bleibt:
- Verlustvorträge falls man welche hat konnen dagegengesetzt werden
- Falls man einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat kann sich am Jahresende die zuviel gezahlte steuer zurückgeholt werden.

Für uns Daytrader ändert sich also nicht viel...
ABGELTUNGSTEUER :puke_left: :puke_left: :puke_left:

Härter als befürchtet

Von Kai Lange

Ende Mai wird der Bundestag mit der Reform der Unternehmensteuer auch die Abgeltungsteuer beschließen. Bleibt es bei dem Gesetzentwurf, werden Anleger noch stärker zur Kasse gebeten als angenommen. Die Fondslobby versucht, die größten Härten für Vorsorge- und Fondssparer abzumildern - mit geringer Erfolgschance.

Berlin/Hamburg - Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags am Montag fielen viele freundliche Worte. Dass Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne ab Januar 2009 einheitlich und pauschal besteuert werden sollen, wird vom Bankenverband wie auch von den Verbänden der Industrie begrüßt.

Im unüberschaubaren Gestrüpp des deutschen Steuerrechts bedeutet solch ein Systemwechsel eine deutliche Vereinfachung. Außerdem haben viele Nachbarn in der EU bereits gute Erfahrungen mit einer pauschalen Abgeltungsteuer gesammelt.

Eine einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkünften war in Deutschland ohnehin nur eine Frage der Zeit. Der Bundesfinanzhof hatte mehrfach angemahnt, dass sich bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen etwas ändern muss, da bislang meist nur die Steuerehrlichen zur Kasse gebeten wurden. Mit der Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne auf Aktien, die länger als ein Jahr gehalten werden, nimmt Deutschland gemeinsam mit einer Handvoll weiterer EU-Staaten ohnehin eine Sonderrolle ein.

Die Tücken im Gesetzentwurf

Damit soll ab Januar 2009 Schluss sein. Von 1000 Euro Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen überweist die Bank dann 250 Euro direkt an den Fiskus - unabhängig davon, wie lange die Papiere gehalten wurden. Zum Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu, sodass sich eine Gesamtbelastung von 28,5 Prozent ergibt. Mit dieser Besteuerung, die direkt an der Quelle fällig wird, soll die Steuerschuld "abgegolten" sein.

Allein: Mit einem Steuersatz von 25 Prozent, der auch für langfristige Kursgewinne fällig werden soll, wandelt sich Deutschland im europäischen Vergleich wieder zu einem Hochsteuerland. Während die Reform der Unternehmensteuer das Ziel verfolgt, durch Senkung des Körperschaftsteuersatzes wieder Unternehmen ins Land zu locken, droht die geplante Abgeltungsteuer viele Sparer aus dem Aktienmarkt zu vertreiben. Er befürchte "Ausweichtendenzen ins Ausland", sagte Heinz-Udo Schaap, Geschäftsführer des Bankenverbandes, gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses.

nollinger
08.05.2007, 16:54
Nein! Zum Jahresende geht das nicht. Besteuerung an der Quelle heisst beim Entstehen/ Realisierung. Die Banken könnten nur ein Programm stricken, welches realsierte Verluste verbucht und dann entstandene Gewinne erst wieder mit den Verlusten verbucht, bevor an das Finanzamt abgeführt wird. Ein Vorgehen analog dem Stückzinstopf für neg. Zinseinkünfte. Hierfür bedarf es aber einer Durchführungsverordnung vom Finanzamt und dem Willen der Banken entsprechendes zu programmieren.
Ja, wie soll denn sonst mit Verlusten gegen gerechnet werden...?
also zum Jahresende, der Überschuss ?? sofern einer da ist
das wird gesammelt abgeführt...

Wenn von den Gewinnen 1/4 sofort ans Finanzamt geht und die realisierten Verluste erst im Kalenderjahr darauf gegengrechnet werden können; haben wir zwar Ende Januar jede Menge "Guthaben" beim Finanzamt, aber kein Geld mehr um traden zu können #-o #-o
Ich frag mich was das soll!? Erstens, schwimmt der Staat in Geld dank MwSt Erhöhung, zweitens werden dadurch die Aktien unaktraktiv, somit ziehen die Leute ihr Geld aus dem Markt raus....wie kann man soetwas nur wollen???
Yeppp damit muss man leben aber eine Erhöhung sieht ja keiner gern


4% mehr steuer & die werbungskosten bei 801€ pauschal! mich kotzt der kack schon an... :twisted:

Ein kleiner Lichtblick bleibt:
- Verlustvorträge falls man welche hat konnen dagegengesetzt werden
- Falls man einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat kann sich am Jahresende die zuviel gezahlte steuer zurückgeholt werden.

Für uns Daytrader ändert sich also nicht viel...
ABGELTUNGSTEUER :puke_left: :puke_left: :puke_left:

Härter als befürchtet

Von Kai Lange

Ende Mai wird der Bundestag mit der Reform der Unternehmensteuer auch die Abgeltungsteuer beschließen. Bleibt es bei dem Gesetzentwurf, werden Anleger noch stärker zur Kasse gebeten als angenommen. Die Fondslobby versucht, die größten Härten für Vorsorge- und Fondssparer abzumildern - mit geringer Erfolgschance.

Berlin/Hamburg - Bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags am Montag fielen viele freundliche Worte. Dass Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne ab Januar 2009 einheitlich und pauschal besteuert werden sollen, wird vom Bankenverband wie auch von den Verbänden der Industrie begrüßt.

Im unüberschaubaren Gestrüpp des deutschen Steuerrechts bedeutet solch ein Systemwechsel eine deutliche Vereinfachung. Außerdem haben viele Nachbarn in der EU bereits gute Erfahrungen mit einer pauschalen Abgeltungsteuer gesammelt.

Eine einheitliche Besteuerung von Kapitaleinkünften war in Deutschland ohnehin nur eine Frage der Zeit. Der Bundesfinanzhof hatte mehrfach angemahnt, dass sich bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen etwas ändern muss, da bislang meist nur die Steuerehrlichen zur Kasse gebeten wurden. Mit der Steuerfreiheit für private Veräußerungsgewinne auf Aktien, die länger als ein Jahr gehalten werden, nimmt Deutschland gemeinsam mit einer Handvoll weiterer EU-Staaten ohnehin eine Sonderrolle ein.

Die Tücken im Gesetzentwurf

Damit soll ab Januar 2009 Schluss sein. Von 1000 Euro Dividenden, Zinsen oder Kursgewinnen überweist die Bank dann 250 Euro direkt an den Fiskus - unabhängig davon, wie lange die Papiere gehalten wurden. Zum Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu, sodass sich eine Gesamtbelastung von 28,5 Prozent ergibt. Mit dieser Besteuerung, die direkt an der Quelle fällig wird, soll die Steuerschuld "abgegolten" sein.

Allein: Mit einem Steuersatz von 25 Prozent, der auch für langfristige Kursgewinne fällig werden soll, wandelt sich Deutschland im europäischen Vergleich wieder zu einem Hochsteuerland. Während die Reform der Unternehmensteuer das Ziel verfolgt, durch Senkung des Körperschaftsteuersatzes wieder Unternehmen ins Land zu locken, droht die geplante Abgeltungsteuer viele Sparer aus dem Aktienmarkt zu vertreiben. Er befürchte "Ausweichtendenzen ins Ausland", sagte Heinz-Udo Schaap, Geschäftsführer des Bankenverbandes, gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses.

Snoopy
13.05.2007, 11:57
Einführung in die Abgeltungssteuer siehe Sonntags FAZ vom 13.05.2007

clubfan
20.05.2007, 10:40
Hat jemand eine Ahnung, wie die Sache aussieht bei Fondssparplänen in Österreich? Mir ist klar, dass bei deutschen Sparplänen der Fiskus zuschlägt (Kauf ab 2009). Wie ist das bei Anlage in Österreich oder sonstigen realistisch erreichbaren Ländern?

Hab über Google nur gefunden, dass (ähnlich wie bei uns bisher) die Ösis ein Jahr Haltefrist haben, danach sind Kursgewinne steuerfrei. Wie ist das steuerrechtlich in Deutschland bei einem solchen Konstrukt???:-k

Azul Real
16.07.2007, 14:06
Für deutsche Aktionäre heißt es Koffer packen
Mit der Abgeltungssteuer droht Deutschland der schlimmste Aderlass an Kapital seit dem Zweiten Weltkrieg / Von Ekkehard Wenger

WÜRZBURG, 27. Juni. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 besteht dessen Hauptziel in der "Erhöhung der Standortattraktivität" und der "längerfristigen Sicherung des deutschen Steuersubstrats". Deshalb soll die "Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland, vor allem durch Unternehmen, aber auch durch private Haushalte, gebremst werden". Passiert der vom Bundestag verabschiedete Entwurf auch den Bundesrat, darf man getrost davon ausgehen, dass es noch kein Bundesgesetz gegeben hat, das die ihm zugrunde liegenden Ziele so nachdrücklich verfehlt hat wie das jetzt vorgelegte Paragraphenwerk.

[Anmerkung: das Gesetz ist bereits durch den Bundesrat]


Die Senkung der Gewinnsteuerbelastung von 38,64 Prozent auf 29,83 Prozent, die das Finanzministerium für den Fall eines Gewerbesteuerhebesatzes von 400 Prozent vorgerechnet hat, scheint zwar auf den ersten Blick geeignet, den vom Gesetzgeber mitgeteilten Intentionen auch in der Realität Geltung zu verschaffen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Steuersatzsenkungen durch eine Vielzahl von "Gegenfinanzierungsmaßnahmen" und bürokratischen Komplikationen wieder einkassiert werden. Ob es per saldo überhaupt zu einer Entlastung kommt, wie das Ministerium glauben machen will, kann dahinstehen. Viel wichtiger ist allerdings, dass der Pseudo-Entlastung der Unternehmen eine massive Verschärfung des Zugriffs auf der Anlegerebene gegenübersteht. Obwohl offensichtlich ist, dass den Anlegern per saldo gravierende Mehrbelastungen drohen, wenn sie sich den Zumutungen des deutschen Steuerrechts unterwerfen, werden den privaten Haushalten "Entlastungen" vorgegaukelt, die die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland bremsen sollen. So wird die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Dividendenbesteuerung und dessen Ersetzung durch die Abgeltungssteuer in der Begründung zum Regierungsentwurf auf leicht durchschaubare Art schöngerechnet: Die vorgesehene Standardbelastung aus der Abgeltungssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent wird mit der maximalen (!) Belastung aus dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren von 23,7375 Prozent verglichen und die offensichtlich ungünstige Differenz dann mit der Steuersatzsenkung für die Unternehmen verrechnet. Die dort stattfindenden Verschlechterungen der Steuerbemessungsgrundlage werden dabei ebenso verschwiegen wie der Umstand, dass die Höchstbelastung im Halbeinkünfteverfahren bis zum Ende des abgelaufenen Jahres nur 22,155 Prozent betragen hat.

Auf der Basis dieses zurechtfrisierten Datenkranzes wird dann die Botschaft verkündet, bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent sinke die Gesamtbelastung der Dividenden auf Unternehmens- und Anlegerebene zusammengerechnet von bisher 53,21 Prozent auf zukünftig 48,33 Prozent. Dass sich ausgehend vom Stand des Jahres 2006 und unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen auf Unternehmensebene per saldo eine Mehrbelastung ergibt, wird ebenso wenig mitgeteilt wie die Tatsache, dass bei Dividenden, denen aus dem Ausland stammende Gewinne zugrunde liegen, definitiv keine Entlastung der Unternehmen stattfindet, die mit der erhöhten Besteuerung beim Anleger verrechnet werden kann.

Dabei braucht der Anleger noch nicht einmal ausländische Aktien zu halten, um Opfer einer deutlichen Mehrbelastung zu werden: Wenn etwa 80 Prozent der hierzulande ausgezahlten Dividenden von den international tätigen Dax30-Unternehmen erbracht werden, die überwiegend mehr als die Hälfte ihrer Gewinne im Ausland erzielen, wird bereits deutlich, welch plumpe Bauernfängerei in der Begründung zum Regierungsentwurf betrieben wird. Noch lächerlicher erscheint die dort verkündete Steuersenkungspropaganda für den, der sich an elementare Regeln der Portfoliobildung hält und seine Aktienanlagen international diversifiziert.

All dies freilich erscheint noch harmlos im Vergleich zur zentralen Attacke auf den Aktienanleger, nämlich der Unterwerfung von bisher nach einjähriger Haltefrist steuerfreien Aktienkursgewinnen unter die Abgeltungssteuer. Dafür findet sich im Gesetzentwurf vorsichtshalber überhaupt keine Begründung. Es gibt auch keine. Kursgewinne kann es auf die Dauer nur geben, wenn Unternehmen Gewinne machen. Der dann erzielbare Kursgewinn richtet sich danach, was ein Käufer der Eigentumsrechte für die bereits entstandenen oder noch entstehenden Unternehmensgewinne zu zahlen bereit ist. Der Kursgewinn ist geringer als der Unternehmensgewinn, weil dieser beim Anleger nur ankommt, nachdem zuvor die Dividendensteuer abgezweigt wird.

Kursgewinne sind also grundsätzlich bereits mit der Unternehmensgewinn- und der Dividendensteuer vorbelastet, deren zukünftig vorgesehene Summe im Regierungsentwurf selbst mit den schon erwähnten 48,33 Prozent beziffert wird. Dieser Wert liegt über dem Höchstsatz der Einkommensteuer auf alle anderen Einkunftsarten, so dass es für eine allgemeine Kursgewinnsteuer keinerlei steuersystematische Rechtfertigung geben kann. Nicht umsonst ist auf eine solche Steuer bisher verzichtet worden, und nicht umsonst tun dies zahlreiche Nachbarländer nach wie vor.

Wie sich die Abgeltungsbesteuerung von Kursgewinnen auf die Anreize der Haushalte auswirkt, Kapitalanlagen ins Ausland zu verlagern, zeigt die Tabelle, in der ein Vergleich mit Österreich und der Schweiz unter Einbeziehung aller für den Aktienanleger relevanten Steuerarten angestellt wird. Dabei wird von einer für die Zukunft realistischerweise zu erwartenden Aktienrendite von 7,5 Prozent ausgegangen. In guter Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen in der jüngeren Vergangenheit soll sie zu einem Drittel aus Dividenden und zu zwei Dritteln aus Kursgewinnen bestehen.

Blendet man die Belastung mit Erbschaftsteuer aus, so war der Aktienanleger in Deutschland bisher in einer vergleichsweise erträglichen Lage. Bei Einbeziehung der Erbschaftsteuer wird allerdings verständlich, dass die Auswanderung jedenfalls vor anstehenden Erbfällen schon bisher eine geradezu zwingende Lösung war, wenn der Steuerpflichtige nicht einem irrationalen Patriotismus huldigte. Nach Einführung der Abgeltungssteuer werden in Deutschland aber 26,375 Prozent auf Dividenden und Kursgewinne erhoben, was sich bereits ohne Einbeziehung von Erbfällen im internationalen Belastungsvergleich verheerend auswirkt.

Bei Einbeziehung der Erbschaftsteuer ergibt sich eine geradezu pathologische Mehrbelastung in Höhe des rund Fünffachen; denn die 25-prozentige Abgeltungssteuer in Österreich, die immer als Vorbild hingestellt wird, verschont bei Aktienanlagen nicht nur die Kursgewinne, sondern deckt auch die Erbschaftsteuer mit ab. In der Schweiz haben zahlreiche Kantone die Erbschaftsteuer zumindest für direkte Nachkommen und einige sogar überhaupt abgeschafft.

Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass die Unternehmensgewinnbesteuerung sowohl in der Schweiz als auch in Österreich zu niedrigeren Sätzen als den vorgesehenen 29,83 Prozent erfolgt. Dies sollte sich zwar weniger auf den Wohnort des Anlegers auswirken, sondern in erster Linie darauf, wo er investiert; aber wer als Kapitalgeber die räumliche Nähe zu seinen Anlageobjekten als Vorteil ansieht, kann bei niedrigerer Unternehmensbesteuerung im Ausland noch viel weniger in Deutschland gehalten werden, wenn schon die persönlichen Steuern extrem nachteilig ausgestaltet sind.

Bleiben die persönlichen Steuern hingegen erträglich, so kann dies trotz höherer Gewinnbesteuerung Investitionen in Deutschland begünstigen, wenn die räumliche Nähe Überwachung der Investitionsobjekte erleichtert. Zu warnen ist deshalb vor der Vorstellung, der Gesetzgeber könne den Standort fördern, indem er die Unternehmen ein wenig entlastet und sich bei den Anlegern dafür schadlos hält.

Mit der Abwanderung der Anleger werden sich auch viele Investitionen verflüchtigen; denjenigen Investitionen aber, die bleiben oder vielleicht sogar hinzukommen, wird es in vielen Fällen an einer inländischen Eigentümerbasis fehlen - mit allen daraus folgenden Konsequenzen für die Abhängigkeit von ausländischen Kapitalsammelstellen: Wer die inländischen Kapitalgeber vertreibt, muss sich dann eben vermehrt auf das Wesen und Unwesen der Heuschrecken einlassen und akzeptieren, dass die Entscheidungszentren der heimischen Wirtschaft zunehmend im Ausland liegen.

Die Hoffnung des Gesetzgebers auf mehr Steuersubstrat für Deutschland hat nach allem keine reale Basis. Die Abwanderung vermögender Aktienanleger wird sich dramatisch verstärken und zu gewaltigen Steuerausfällen führen, die alle früheren Abwanderungswellen nach dem Zweiten Weltkrieg weit in den Schatten stellen. Der Strohhalm, an den sich der Fiskus klammern muss, ist allein darin zu sehen, dass Zinseinkünfte, die derzeit noch der vollen Einkommensteuerpflicht unterliegen, durch die Abgeltungssteuer tatsächlich eine Entlastung erfahren, wenn bisher mehr als 25 Prozent Einkommensteuer gezahlt werden mussten.

Aber wie belastbar ist dieser Strohhalm? Zinsen sind die Kapitaleinkünfte der Armen, vor deren Auswanderung sich der Staat selbst dann nicht fürchten muss, wenn sie stattfindet. Bei Anlegern mit hohen Steuersätzen, bei denen die Abgeltungssteuer eine spürbare Entlastungswirkung hätte, werden Zinseinkünfte vom Gesamtvolumen her nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Vorstellung, dass ein kapitalkräftiger Anleger im Land bleibt, weil der Staat seinen Steueranspruch auf 26,375 Prozent der Zinseinkünfte beschränkt, erscheint zu skurril, um daraus Hoffnung für den Standort Deutschland ableiten zu können.

Zu Zeiten, als das Bundesverfassungsgericht gegenüber dem Steuergesetzgeber weniger permissiv eingestellt war als in der jüngsten Vergangenheit, wäre seine Entscheidung prognostizierbar gewesen: Die Abgeltungssteuer wäre gekippt worden. Heute kann man da nicht mehr so sicher sein. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich direkt gegen das Gesetz richtet, noch bevor es angewendet werden kann, ist die Sache aber allemal wert.

Der Verfasser ist Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Uni Würzburg. FAZ, 28.6.07

Goldfinger
23.07.2007, 12:25
http://www.ebnerstolz.de/sixcms/medi...208-7-2007.pdf

clubfan
19.08.2007, 20:37
Link geht net... :-k
http://www.ebnerstolz.de/sixcms/medi...208-7-2007.pdf

ReneKr
16.09.2007, 15:24
Hallo ,

Ich habe mir diese Sache auch mal zu Herzen geführt und mich würde mal Interessieren ( auch per PN) was Ihr so in naher Zukunft bei Einführung der Spekusteuer so macht?

- Auswandern?
- Andere Bank in CH oder komplett ins Ausland gehn(wenn ja welches Land ?)?

Über Anregungen würde ich mich freuen.

Da ich im moment auch vor der Entscheidung stehe wie die Zukunft in 1 Jahr in Deutschland aussehen wird.

Weil meiner Meinung nach ist dieses Gesetz nur dazu gedacht um die Trader auszunehmen und von Gerechtigkeit sehe ich hier weit und breit nix.
Gewinne sofort abführen und Verluste erst im Kommenden Jahr mit der Steuer.


mfg

ratio
28.01.2008, 17:50
@ all

Habe heute meine Einkommenssteuererklärung bei der Lonssteuerhilfe Bayern e.V. erledigt und mal die Situation ab dem 1.1.09 eruiert. Und die sieht so aus:
Die Bank (Broker) kann Verluste mit Gewinnen verrechnen, so dass man nur den wirklich erzielten Gewinn letztendlich versteuern muss. Bedingung: das geht nur wenn man bei der gleichen Bank sowohl Verluste als auch Gewinne realisiert.
Diese Regelung soll Bundesweit gelten. :lol:

elHorno
28.01.2008, 17:55
Das ist doch gängiges Prozedere bei der Ermittlung der Einkünfte ... Oder machst du das erste Mal 'ne Erklärung? Das hat auch nichts mit "dem selben Broker/Bank" zu tun ... horizontal lässt sich nur innerhalb einer Einkunftsart ausgleichen ... i.d.F. eben Einkünfte aus Kapitalvermögen.

@ all

Habe heute meine Einkommenssteuererklärung bei der Lonssteuerhilfe Bayern e.V. erledigt und mal die Situation ab dem 1.1.09 eruiert. Und die sieht so aus:
Die Bank (Broker) kann Verluste mit Gewinnen verrechnen, so dass man nur den wirklich erzielten Gewinn letztendlich versteuern muss. Bedingung: das geht nur wenn man bei der gleichen Bank sowohl Verluste als auch Gewinne realisiert.
Diese Regelung soll Bundesweit gelten. :lol:

Inandout
28.01.2008, 18:04
interessant ist ja auch nur ob gewinne und verluste während des jahres von der kontführenden bank verrechnet werden , in der Einkommenserklärung ist das ja schon immer so;-)Das ist doch gängiges Prozedere bei der Ermittlung der Einkünfte ... Oder machst du das erste Mal 'ne Erklärung? Das hat auch nichts mit "dem selben Broker/Bank" zu tun ... horizontal lässt sich nur innerhalb einer Einkunftsart ausgleichen ... i.d.F. eben Einkünfte aus Kapitalvermögen.

@ all

Habe heute meine Einkommenssteuererklärung bei der Lonssteuerhilfe Bayern e.V. erledigt und mal die Situation ab dem 1.1.09 eruiert. Und die sieht so aus:
Die Bank (Broker) kann Verluste mit Gewinnen verrechnen, so dass man nur den wirklich erzielten Gewinn letztendlich versteuern muss. Bedingung: das geht nur wenn man bei der gleichen Bank sowohl Verluste als auch Gewinne realisiert.
Diese Regelung soll Bundesweit gelten. :lol:

elHorno
28.01.2008, 18:06
Spielt ja aber letztlich keine Rolle wo ausgeglichen wird ... Ergebnis ist per se das selbe ...

interessant ist ja auch nur ob gewinne und verluste während des jahres von der kontführenden bank verrechnet werden

Hund
28.01.2008, 18:09
sorry,
wenn aber die Steuern auf Gewinne sofort abgeführt werden, hast du per Saldo weniger Einsatz zum Traden...
und genau das ist ja das Problem...

Spielt ja aber letztlich keine Rolle wo ausgeglichen wird ... Ergebnis ist per se das selbe ...

interessant ist ja auch nur ob gewinne und verluste während des jahres von der kontführenden bank verrechnet werden

Capone20
28.01.2008, 18:09
Hät dazu ma ne frage passt ja eigendlich hier nich rein aber würd mich über ne Antwort freuen, hab letztes jahr mit Turbos angefangen zu handeln un gleich mal ordentlich was verloren, im neuen jahr läufts besser, kann ich die Verluste vom letzten jahr mit den gewinnen von diesem jahr verrechnen?

Hund
28.01.2008, 18:10
ja...

Hät dazu ma ne frage passt ja eigendlich hier nich rein aber würd mich über ne Antwort freuen, hab letztes jahr mit Turbos angefangen zu handeln un gleich mal ordentlich was verloren, im neuen jahr läufts besser, kann ich die Verluste vom letzten jahr mit den gewinnen von diesem jahr verrechnen?

Inandout
28.01.2008, 18:12
stimmt nicht ganz, denn sollte die abgeltungssteuer 25% bei jeden gewinntrade soford abgezogen werden und der verlust erst in der E-Steuererklärung gegengerechnet werden bedeutet das einen liquiditätsverlust währen des jahres der nicht unerheblich sein kann;-)Spielt ja aber letztlich keine Rolle wo ausgeglichen wird ... Ergebnis ist per se das selbe ...

interessant ist ja auch nur ob gewinne und verluste während des jahres von der kontführenden bank verrechnet werden

ratio
28.01.2008, 19:33
Also Leute in diesem Forum wurde ja oft diskutiert ob die Verluste erst gegen Jahresende geltend gemacht werden bei der Abgeltungssteuer. Und genau darauf war diese Info gerichtet, also: erzielt man einen Gewinn innerhalb eines Jahres und hat aber gleichzeitig einen Verlust erzielt, wird die Bank sofort Verlust gegen Gewinn aufrechnen und vom verbleibenden Gewinn die Steuer abführen. Heisst: die Verluste werden nicht erst am Jahresende geltend gemacht. Und somit braucht auch keiner zu einer ausländischen Bank wechseln. Ich hoffe dass jetzt etwas mehr Licht im Dunkel ist.

@ all

Habe heute meine Einkommenssteuererklärung bei der Lonssteuerhilfe Bayern e.V. erledigt und mal die Situation ab dem 1.1.09 eruiert. Und die sieht so aus:
Die Bank (Broker) kann Verluste mit Gewinnen verrechnen, so dass man nur den wirklich erzielten Gewinn letztendlich versteuern muss. Bedingung: das geht nur wenn man bei der gleichen Bank sowohl Verluste als auch Gewinne realisiert.
Diese Regelung soll Bundesweit gelten. :lol:

ratio
28.01.2008, 19:42
Stimmt nicht ganz: du must deine Verluste innerhalb von 12 Monaten geltend machen. Bsp: du hast einen Verlust am 31.1.2007, dann musst du diese mit Gewinnen bis zum 30.1.2008 gegenrechnen. Oder in die Einkommenssteuererklärung bis zum 30.1.2008 mit einbringen. Wusste auch nicht, dass Spekulationsverluste das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Aber so hat es mit die Steuertante erklärt.

ja...

Hät dazu ma ne frage passt ja eigendlich hier nich rein aber würd mich über ne Antwort freuen, hab letztes jahr mit Turbos angefangen zu handeln un gleich mal ordentlich was verloren, im neuen jahr läufts besser, kann ich die Verluste vom letzten jahr mit den gewinnen von diesem jahr verrechnen?

benny996
04.03.2008, 16:04
Und wie sieht es mit Transaktionskosten aus?
als heavy-trader ist das mit der größte Posten an Kosten.
Bsp.: Jahresgewinn 100.000.€
- Transaktionskosten: 25.000€
= 75.000€ Bares

Da die Kosten nicht gegenrechenbar sind zahle ich auf die vollen 100k
25% + x( für Soli, Kirchenst. usw.) also ca. 30% Abgeltungssteuer.
100k * 30% = 33.333€ Steuerlast.

Von den 75.000 muss ich die 33.333 Steuern zahlen
und mir bleiben im Endeffekt von
100k Gewinn nur 41.700€?!
Was weniger als die Hälfte von meinem ursprünglichen 100k Gewinn wären?!

--> Das Aus für jeden beruflichen Heavy Trader. :shock:

benny996
04.03.2008, 16:28
Und wie sieht es mit Transaktionskosten aus?
als heavy-trader ist das mit der größte Posten an Kosten.
Bsp.: Jahresgewinn 100.000.€
- Transaktionskosten: 25.000€
= 75.000€ Bares

Da die Kosten nicht gegenrechenbar sind zahle ich auf die vollen 100k
25% + x( für Soli, Kirchenst. usw.) also ca. 30% Abgeltungssteuer.
100k * 30% = 33.333€ Steuerlast.

Von den 75.000 muss ich die 33.333 Steuern zahlen
und mir bleiben im Endeffekt von
100k Gewinn nur 41.700€?!
Was weniger als die Hälfte von meinem ursprünglichen 100k Gewinn wären?!

--> Das Aus für jeden beruflichen Heavy Trader.

Bullish
04.03.2008, 17:07
hier nochmal die Antwort aus dem Hauptthread :

Seite 6 ; g)

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/D...pdf/384-07.pdf

es zählt natuerlich einzig und allein der betrag der deinem konto belastet bzw. gutgeschrieben wird. und der enthält nunmal die transaktionskosten (=ordergebühren).

:king:

Und wie sieht es mit Transaktionskosten aus?
als heavy-trader ist das mit der größte Posten an Kosten.
Bsp.: Jahresgewinn 100.000.€
- Transaktionskosten: 25.000€
= 75.000€ Bares

Da die Kosten nicht gegenrechenbar sind zahle ich auf die vollen 100k
25% + x( für Soli, Kirchenst. usw.) also ca. 30% Abgeltungssteuer.
100k * 30% = 33.333€ Steuerlast.

Von den 75.000 muss ich die 33.333 Steuern zahlen
und mir bleiben im Endeffekt von
100k Gewinn nur 41.700€?!
Was weniger als die Hälfte von meinem ursprünglichen 100k Gewinn wären?!

--> Das Aus für jeden beruflichen Heavy Trader.

rayjay_racing
06.03.2008, 01:10
@benny996
Wie kommst du denn auf 25000 Euro Transaktionskosten

xxx
07.04.2008, 12:11
Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???

Fluescheeeel
07.04.2008, 12:22
Der steuerliche Ablauf für Deutsche mit Konten an ausländischen Banken und Finanzdienstleisterin ist bisher noch nicht fixiert.
Am wahrscheinlich ist aber deine Vermutung, dass du ne Jahressteuerbescheinigung kriegst, wie eh und je Gewinn - Verlust und den evtl. positiven Saldo dann via Abgeltungssteuer versteuerst.

Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???

PaulZwei
07.04.2008, 12:24
Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???


lest den artikel doch mal genau durch und nicht nur die überschriften :roll:

trollinger
07.04.2008, 12:27
Bei Nordnet steht z.B. drin, dass die keine Abgeltungssteuer abführen.:-D
Die Gewinne werden lediglich an Ihr Finanzamt weitergemeldet und von dort wahrscheinlich nach Deutschland und dort muss man dann halt die Meldung mit dem Lohnsteuer/Einkommenssteuer machen;-)

Denke ich habe das so richtig verstanden, wenns anders sein soll bitte berichtigen:salute:

Der steuerliche Ablauf für Deutsche mit Konten an ausländischen Banken und Finanzdienstleisterin ist bisher noch nicht fixiert.
Am wahrscheinlich ist aber deine Vermutung, dass du ne Jahressteuerbescheinigung kriegst, wie eh und je Gewinn - Verlust und den evtl. positiven Saldo dann via Abgeltungssteuer versteuerst.

Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???

Casia
07.04.2008, 12:30
Hi,
lt aktuell gültigem DBA hat für Kapitaleinkünfte Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht.
Also ganz normal lt. Steuerbescheinigung in D steuerpflichtig, ab 09 Abgeltungssteuer oder eben niedrigerer wenn persönlicher Steuersatz unter 25%...

LG
Casia
Bei Nordnet steht z.B. drin, dass die keine Abgeltungssteuer abführen.:-D
Die Gewinne werden lediglich an Ihr Finanzamt weitergemeldet und von dort wahrscheinlich nach Deutschland und dort muss man dann halt die Meldung mit dem Lohnsteuer/Einkommenssteuer machen;-)

Denke ich habe das so richtig verstanden, wenns anders sein soll bitte berichtigen:salute:

Der steuerliche Ablauf für Deutsche mit Konten an ausländischen Banken und Finanzdienstleisterin ist bisher noch nicht fixiert.
Am wahrscheinlich ist aber deine Vermutung, dass du ne Jahressteuerbescheinigung kriegst, wie eh und je Gewinn - Verlust und den evtl. positiven Saldo dann via Abgeltungssteuer versteuerst.

Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???

BBT
07.04.2008, 12:38
hi trollinger,

also mir ist bekannt, dass die zahlen an Ihr FA geliefert werden, jedoch nicht, dass das dortige FA mit unserem zusammenarbeitet... :-k

Gruß
BBT

Bei Nordnet steht z.B. drin, dass die keine Abgeltungssteuer abführen.:-D
Die Gewinne werden lediglich an Ihr Finanzamt weitergemeldet und von dort wahrscheinlich nach Deutschland und dort muss man dann halt die Meldung mit dem Lohnsteuer/Einkommenssteuer machen;-)

Denke ich habe das so richtig verstanden, wenns anders sein soll bitte berichtigen:salute:

Der steuerliche Ablauf für Deutsche mit Konten an ausländischen Banken und Finanzdienstleisterin ist bisher noch nicht fixiert.
Am wahrscheinlich ist aber deine Vermutung, dass du ne Jahressteuerbescheinigung kriegst, wie eh und je Gewinn - Verlust und den evtl. positiven Saldo dann via Abgeltungssteuer versteuerst.

Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???

xxx
07.04.2008, 12:47
Hi,
lt aktuell gültigem DBA hat für Kapitaleinkünfte Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht.
Also ganz normal lt. Steuerbescheinigung in D steuerpflichtig, ab 09 Abgeltungssteuer oder eben niedrigerer wenn persönlicher Steuersatz unter 25%...
LG
Casia


das ist klar,
aber

führt die holländische Bank, bei der Spekulationsgewinne nicht vertseuert werden müssen, automatisch die Abgeltungsteuer für Deutsche direkt nach dem Geschäft ab
oder brauch ich die erst bei meiner Steuererklärung zu zahlen

weil in Holland hätt ich ja noch einen Zinsenzingewinn, wogegen in Deutschland ja sofort abgeführt werden soll

PaulZwei
07.04.2008, 12:51
geht auch mal einer von verlusten aus .....;-)

Hi,
lt aktuell gültigem DBA hat für Kapitaleinkünfte Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht.
Also ganz normal lt. Steuerbescheinigung in D steuerpflichtig, ab 09 Abgeltungssteuer oder eben niedrigerer wenn persönlicher Steuersatz unter 25%...
LG
Casia


das ist klar,
aber

führt die holländische Bank, bei der Spekulationsgewinne nicht vertseuert werden müssen, automatisch die Abgeltungsteuer für Deutsche direkt nach dem Geschäft ab
oder brauch ich die erst bei meiner Steuererklärung zu zahlen

weil in Holland hätt ich ja noch einen Zinsenzingewinn, wogegen in Deutschland ja sofort abgeführt werden soll

Fluescheeeel
07.04.2008, 12:53
Klar,
wie sagte ich so schön: Bei eventuellen positiven Saldo...

geht auch mal einer von verlusten aus .....;-)

Hi,
lt aktuell gültigem DBA hat für Kapitaleinkünfte Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht.
Also ganz normal lt. Steuerbescheinigung in D steuerpflichtig, ab 09 Abgeltungssteuer oder eben niedrigerer wenn persönlicher Steuersatz unter 25%...
LG
Casia


das ist klar,
aber

führt die holländische Bank, bei der Spekulationsgewinne nicht vertseuert werden müssen, automatisch die Abgeltungsteuer für Deutsche direkt nach dem Geschäft ab
oder brauch ich die erst bei meiner Steuererklärung zu zahlen

weil in Holland hätt ich ja noch einen Zinsenzingewinn, wogegen in Deutschland ja sofort abgeführt werden soll

Onkel Dagobert
07.04.2008, 12:57
ja, der Zinsgewinn bleibt bei dir: kapitalgewinne müssen aber ganz normal in der Steuererklärung deklariert werden


Hi,
lt aktuell gültigem DBA hat für Kapitaleinkünfte Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht.
Also ganz normal lt. Steuerbescheinigung in D steuerpflichtig, ab 09 Abgeltungssteuer oder eben niedrigerer wenn persönlicher Steuersatz unter 25%...

LG
Casia
Bei Nordnet steht z.B. drin, dass die keine Abgeltungssteuer abführen.:-D
Die Gewinne werden lediglich an Ihr Finanzamt weitergemeldet und von dort wahrscheinlich nach Deutschland und dort muss man dann halt die Meldung mit dem Lohnsteuer/Einkommenssteuer machen;-)

Denke ich habe das so richtig verstanden, wenns anders sein soll bitte berichtigen:salute:

Der steuerliche Ablauf für Deutsche mit Konten an ausländischen Banken und Finanzdienstleisterin ist bisher noch nicht fixiert.
Am wahrscheinlich ist aber deine Vermutung, dass du ne Jahressteuerbescheinigung kriegst, wie eh und je Gewinn - Verlust und den evtl. positiven Saldo dann via Abgeltungssteuer versteuerst.

Steuerfreie Aktiengewinne in vier EU-Ländern

Mit einer Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend, ab 2009 kassieren 13 EU-Staaten eine Flat Tax auf Aktiengewinne

http://derstandard.at/?url=/?ressort=Steuerreforminvestor

...in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.

wenn ich jetzt bei einer onlineBank in Holland ein Konto aufmache, brauch ich doch die Abgeltungssteuer erst bei meiner Steuererklärung in Deutschland zu zahlen

oder ???

MH120480
27.06.2008, 16:40
www.abgeltungssteuer2009.net

TBech
06.01.2009, 14:31
Hallo,

weiß jemand wie das mit dem Freibetrag für Kapitalerträge ist? Soweit ich weiß sind das 800€ nun oder?

Ich trade bei der DAB und wenn ich jetzt einen Verkauf machen will wird mir sofort die Abgeltungssteuer abgezogen, auch wenn mein Gewinn nur ein paar 100€ sind.

Den Freibetrag muss man dann über die Steuererklärung wieder reinholen oder wie ist das? Sorry, kenn mich da noch nicht so aus...

DANKE

Pat
06.01.2009, 15:00
Hallo!
Das liegt daran, weil Du wahrscheinlich keinen Freistellungsauftrag an die DAB-Bank gegeben hast. Bei mehreren Banken musst Du diesen entweder aufteilen oder den Auftrag einer Bank erteilen. Bei Erwirtschaftung von Gewinnen/Verlusten kannst Du Dir das aber auch über die Steuererklärung wiederholen bzw. es wird verrechnet.
Gruss
Hallo,

weiß jemand wie das mit dem Freibetrag für Kapitalerträge ist? Soweit ich weiß sind das 800€ nun oder?

Ich trade bei der DAB und wenn ich jetzt einen Verkauf machen will wird mir sofort die Abgeltungssteuer abgezogen, auch wenn mein Gewinn nur ein paar 100€ sind.

Den Freibetrag muss man dann über die Steuererklärung wieder reinholen oder wie ist das? Sorry, kenn mich da noch nicht so aus...

DANKE

MH120480
06.01.2009, 22:29
801 euro sind es. :lol:

mfg
mh

markus.guman
08.01.2009, 11:23
Habe mal eine bescheidene Frage zur Abgeltungssteuer.
Angenommen ich verkaufe Aktie 100 Stück Aktie XYZ zu 10 Euro leer, dann erhalte ich 1000 Euro von meiner depotführenden Bank.

Was passiert mit dieser Position bzgl. Abgeltungssteuer 2009...

1. Werden von den 1000 Euro direkt 25% an den Fiskus abgeführt, sprich 250 Euro?
2. Wird von den 1000 Euro ein pronzentualer Anteil in Höhe von 30% berechnet > 300 Euro, und dann davon erst die 25%, sprich 75 Euro?

Lynx Broker hat zu diesem Thema eine DGAP eröffnet die höchst umstritten war, wonach Punkt 1 als Besteuerung verwendet wird:
http://www.equitystory.de/cgi-bin/show.ssp?id=99999&companyName=equitystory&newsID=555061&language=German

Auch die Landesbank Bayern bringt kaum Licht in die Sache, siehe Punkt 20:
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steuerinfos/fachthemen/Abgeltungssteuer/43-45d-Karte-1-4-Zweifelsfragen-zur-Abgeltungsteuer.pdf

Daher:
Wie wird ein Leerverkauf besteuert? Und spielen weitere Faktoren z.B. Overnight etc. eine Rolle?

Vielen Dank im Voraus.

Pat
08.01.2009, 16:06
Gewinne aus Kapitalanlagen sind steuerfrei bis zu einem Freibetrag in Höhe von

€ 801,- für Ledige
€ 1602,- für Verheiratete

Gruss:lol:

HappyHypo
08.01.2009, 21:37
Hallo,

ich habe mal ne Frage zu Short Puts oder Short Calls an der Eurex.

Ist das richtig das ich für das Opening 25 Prozent der erhaltenen Optionsprämie direkt als Abgeltungssteuer abgeführt bekomme und es dann erst beim Closing der Position verrechnet wird?

Beispiel:

Verkauf Opening 10 Kontrakt Daimler Put Basis 28 Laufzeit Januar 09 zu 0,90 €
-> erhaltene Optionsprämie EUR 900,--

Dann bekommen ich Abgeltungssteuer in Höhe von EUR 225 zzgl. Soli und ggfs. KiSt. abgezogen???

Wenn der Kontrakt wertlos verfällt habe ich ja dann schon komplett den Gewinn versteuert und wenn ich die Position schließe bekomme ich eine Gutschrift der Differenz.

Quasi Behandlung analog Shortselling bei Aktien (nur 25% statt 30%)?

Klingt eigentlich logisch, wäre trotzdem dankbar für ne kurze Bestätigung :lol:

Longhorn
09.01.2009, 10:31
Kirchensteuer? Woher sollen die denn die Konfession wissen, oder gehen die grundsätzlich davon aus. daß man in dem Verein Mtglied ist?


aber 50% ist zu viel!!

Die Steuer greift unabhängig von der Haltedauer. Das bedeutet: Es entfällt die bisher geltende Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die länger als ein Jahr gehalten werden. Zur Abgeltungsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich für Sie eine Steuerlast von rund 28 Prozent ergeben kann.
Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(


war schon schlimm genug, das Halbkünfte wegfallen, aber das mit der Abgeltungssteuer ist schon ein Unding, gerade für Heavytrader....

Wassili
09.01.2009, 10:33
deine bank fragt dich was du für eine konfession bzw. Wohnsitz hast um den richtigen Steuersatz zu berechnen.


Kirchensteuer? Woher sollen die denn die Konfession wissen, oder gehen die grundsätzlich davon aus. daß man in dem Verein Mtglied ist?


aber 50% ist zu viel!!

Die Steuer greift unabhängig von der Haltedauer. Das bedeutet: Es entfällt die bisher geltende Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die länger als ein Jahr gehalten werden. Zur Abgeltungsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich für Sie eine Steuerlast von rund 28 Prozent ergeben kann.
Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(


war schon schlimm genug, das Halbkünfte wegfallen, aber das mit der Abgeltungssteuer ist schon ein Unding, gerade für Heavytrader....

aser1000
09.01.2009, 10:38
ich glaube doch, dass du selbst bei ib für die abführung der steuer im rahmen der jahressteuererklärung verantwortlich bist.
Bei Interactive Brokers wird am Ende des Jahres abgerechnet.
Falls du mal zu Besuch in Amerika bist, kannst du auch bei TD Ameritrade/ Charles Schwab ein Konto eröffnen. Da musst du dann auch am Ende des Jahres abrechnen....

Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(


war schon schlimm genug, das Halbkünfte wegfallen, aber das mit der Abgeltungssteuer ist schon ein Unding, gerade für Heavytrader....

Data
09.01.2009, 10:41
finde ich sehr praktisch.. man kann erstmal mit den vollen gewinnen weiter arbeiten und was am ende übrig bleibt wird versteuert
Bei Nordnet wird gar nichts abgezogen. Das muß man selbst bei der Steuer am ende des Jahres angeben und Rückstellungen ( falls Gewinne ) bilden.
Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(

markus.guman
09.01.2009, 10:42
Richtig, du musst selbst die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abführen.

ich glaube doch, dass du selbst bei ib für die abführung der steuer im rahmen der jahressteuererklärung verantwortlich bist.
Bei Interactive Brokers wird am Ende des Jahres abgerechnet.
Falls du mal zu Besuch in Amerika bist, kannst du auch bei TD Ameritrade/ Charles Schwab ein Konto eröffnen. Da musst du dann auch am Ende des Jahres abrechnen....

Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(


war schon schlimm genug, das Halbkünfte wegfallen, aber das mit der Abgeltungssteuer ist schon ein Unding, gerade für Heavytrader....

PaulPanzer
09.01.2009, 10:45
und noch was. Sollte man im Vorjahr Verluste gemacht haben und man hat die bei der Steuer angegeben, dann brauch man gar nichts abzuführen da die Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden.
LG Paule
finde ich sehr praktisch.. man kann erstmal mit den vollen gewinnen weiter arbeiten und was am ende übrig bleibt wird versteuert
Bei Nordnet wird gar nichts abgezogen. Das muß man selbst bei der Steuer am ende des Jahres angeben und Rückstellungen ( falls Gewinne ) bilden.
Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(

Longhorn
09.01.2009, 10:46
Nee, danach hat keiner gefragt. Weder DAB noch Coommerzbank. Werd mal nachhaken.

deine bank fragt dich was du für eine konfession bzw. Wohnsitz hast um den richtigen Steuersatz zu berechnen.


Kirchensteuer? Woher sollen die denn die Konfession wissen, oder gehen die grundsätzlich davon aus. daß man in dem Verein Mtglied ist?


aber 50% ist zu viel!!

Die Steuer greift unabhängig von der Haltedauer. Das bedeutet: Es entfällt die bisher geltende Steuerfreiheit für Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die länger als ein Jahr gehalten werden. Zur Abgeltungsteuer kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, so dass sich für Sie eine Steuerlast von rund 28 Prozent ergeben kann.
Wie läuft das bei Euch mit der Abgeltungssteuer ?

Bei mir wurde bisher nicht 25%, sondern gleich 50% der Gewinne einbehalten.... :(


war schon schlimm genug, das Halbkünfte wegfallen, aber das mit der Abgeltungssteuer ist schon ein Unding, gerade für Heavytrader....

trader-bai
09.01.2009, 10:49
thema kirchensteuer:
diese führt die bank nur auf ausdrücklichen hinweis des kunden ab.

wer also keine kirchensteuer zahlt aber noch dem verein angehört, muss die kirchensteuer im rahmen der einkommenssteuererkärung nachzahlen.


bei mir buchen sie die steuer korrekt.
nur die pauschalisierung der shorts nervt. korrektur am nächsten tag etc.

aber ansonsten läuft es.
hab´s nachgerechnet ;-)

J-BOSS
09.01.2009, 10:59
Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?

PaulPanzer
09.01.2009, 11:01
klares Ja, da die Verluste jedes Jahr aufaddiert werden. Guck mal in Deine Steuererklärung, da ist die Summe ausgewiesen.
Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?

earny
09.01.2009, 11:02
Ohje... Du hättest jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung machen sollen. Dann hätte Dir das Finanzamt eventuelle Verluste vorgetragen und die könnten dann -auf Antrag im Rahmen deiner Steuererklärung- mit der abgeführten Abgeltungssteuer verrechnet werden
Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?

AMOK-Trader
09.01.2009, 11:03
Ohje... Du hättest jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung machen sollen. Dann hätte Dir das Finanzamt eventuelle Verluste vorgetragen und die könnten dann -auf Antrag im Rahmen deiner Steuererklärung- mit der abgeführten Abgeltungssteuer verrechnet werden
Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?


auch nachträgliche steuererklärungen sind möglich bis einschließlich 2005,
davor nur mit antrag!

aber sicherheitshalber mal den steuerberater anrufen

J-BOSS
09.01.2009, 11:04
Ohje... Du hättest jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung machen sollen. Dann hätte Dir das Finanzamt eventuelle Verluste vorgetragen und die könnten dann -auf Antrag im Rahmen deiner Steuererklärung- mit der abgeführten Abgeltungssteuer verrechnet werden
Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?

Also nichts mehr zu holen, auch nicht aus den Verlusten 2008?

donphilippus
09.01.2009, 11:24
natürlich sind die Verluste aus 2008 noch anrechenbar, werden doch erst im Jahr 2009 mit der Steuererklärung 2008 festgestellt, Verluste aus 2008 können bis spätestens 2013 verrechnet werden, aber wie gesagt, Verluste feststellen lassen bei deiner Steuererklärung für 2008
Ohje... Du hättest jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung machen sollen. Dann hätte Dir das Finanzamt eventuelle Verluste vorgetragen und die könnten dann -auf Antrag im Rahmen deiner Steuererklärung- mit der abgeführten Abgeltungssteuer verrechnet werden
Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?

Also nichts mehr zu holen, auch nicht aus den Verlusten 2008?

Pat
09.01.2009, 15:52
Angenommen, Du hast für die Jahre 2005/06/07 bisher noch keine Steuererklärung abgegeben ;-), ist es
natürlich kein Problem,die entstandenen Verluste aus Kapitalanlagen durch den sog. Verlustvortrag mit Gewinnen aus Kapitalanlagen, die in zukünftigen Jahren anfallen, zu verrechnen.
Falls Du Deine Erklärungen fristgemäß abgegeben hast, ohne Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen anzugeben, ist es auf Antrag möglich, die Erklärung zu berichtigen. Eine persönliche Vorsprache bei dem Finanzamts-Sachbearbeiter und einen guten Draht zu diesem kann wahre Wunder wirken.
Allerdings kann es ebenso sein, dass diesem Antrag nicht entsprochen wird, weil die verg. EST-Bescheide endgültig sind und eine Änderung im Nachhinein zum Nachteil des Finanzamts wäre, indem sie ja Verluste vortragen müssen, die ja zukünftig zu Geldabflüssen beim Staat führen werden.

Dies ist keine Beratung in Steuersachen, weise ausdrücklich auf Haftungsausschluss hin.
Gruss
bei weiteren Fragen diesbzgl. gerne priv. Nachricht

Guten Morgen Freunde. Eine kurze Frage zur Abgeltungssteuer: Kann ich neben Verlusten aus Aktien aus 2008 auch Verluste aus 2007, 2006 und 2005 mit Aktiengewinnen in den Jahren 2009-2013 verrechnen und wie muss ich dabei vorgehen? Jahresbescheinigungen (auf denen die Verluste innerhalb der Spekulationsfrist ersichtlich sind) bei meiner Bank beantragen und dann dem Fiskus mit meiner Steuererklärung der kommenden Jahre einreichen?


Danke euch?

NoggerT
09.01.2009, 16:07
Rutsch auch im Dax..binnen der letzten Stunde 140 Punkte runter, Tagestief bei 4795

Rutsch im Future,
Dow von 8758 auf 8596 - 100 Tief

http://isht.comdirect.de/charts/big.chart?hist=1d&type=CONNECTLINE&dsc=abs&ind0=VOLUME&&pd=bc41e00ba1ad0d6b806467bf4bb17668598305ba76d29a2 5&currency=&&lSyms=DAX.ETR&lColors=0x000000&sSym=DAX.ETR&hcmask=